KFA 1. und 2. Instanz
Verfasst: 21.10.2014, 11:48
Hallo zusammen...
Mir stellt sich mal wieder ein Problem in den Weg... Bestimmt könnt Ihr mir hier ganz schnell auf die Sprünge helfen...
wir klagen
Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.
wir legen Berufung ein
Termin findet statt
Sitzungsunterbrechung
Vergleich: B zahlt "über bereits erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag von 1.254,32€ nebst Zinsen ... - an K einen Betrag von 4.000,00€."
Damit sind sämtlich mit der Klage geltend gemachten Ansprüche d. K. abgegolten.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden wie folgt aufgeteilt: GK beider Instanzen trägt B, Kosten des Vergleichs werden gegeneinander
aufgehoben. Im Übrigen tragen außergerichtliche Kosten B zu 20% und K zu 80%
Hinweis: Streitwert Berufungsinstanz auf 19.762,48€ festgesetzt; Vergleich hat einen Mehrwert i. H. v. 4.998,24€.
Wie sieht mein/sehen meine KAA aus (muss ich zwei machen?)? § 106 ZPO?
Kann mir jemand helfen?
Mir stellt sich mal wieder ein Problem in den Weg... Bestimmt könnt Ihr mir hier ganz schnell auf die Sprünge helfen...
wir klagen
Teilurteil: 1.254,32€ nebst Zinsen zugesprochen,
19.762,48€ nebst Zinsen abgewiesen.
wir legen Berufung ein
Termin findet statt
Sitzungsunterbrechung
Vergleich: B zahlt "über bereits erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag von 1.254,32€ nebst Zinsen ... - an K einen Betrag von 4.000,00€."
Damit sind sämtlich mit der Klage geltend gemachten Ansprüche d. K. abgegolten.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden wie folgt aufgeteilt: GK beider Instanzen trägt B, Kosten des Vergleichs werden gegeneinander
aufgehoben. Im Übrigen tragen außergerichtliche Kosten B zu 20% und K zu 80%
Hinweis: Streitwert Berufungsinstanz auf 19.762,48€ festgesetzt; Vergleich hat einen Mehrwert i. H. v. 4.998,24€.
Wie sieht mein/sehen meine KAA aus (muss ich zwei machen?)? § 106 ZPO?
Kann mir jemand helfen?