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Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 17.09.2014, 11:50
von Insch
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte dringend Hilfe bei einer Abrechnung, leider bin ich etwas überfordert. Folgendes:

Wir haben Strafanzeige gestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt,
wogegen wir Beschwerde mit Beschwerdebegründung eingereicht haben.
Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Dann jedoch wieder eingestellt.
Wir haben nochmal Beschwerde eingelegt.
Zu Guter letzt wurde das Verfahren dann seitens der Staatsanwaltschaft endgültig eingestellt.
Kann mir jemand helfen, wie ich oben genannten Sachverhalt abrechne? Danke im Voraus!
Liebe Grüße

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 17.09.2014, 13:55
von Frau Cindy
Strafverfahren werden nach Teil 4 abgerechnet. Wäre schön, wenn du zunächst einen Vorschlag machen könntest.

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 17.09.2014, 15:40
von Insch
Ich hätte jetzt eine 4100 Grundgebühr, eine 4104 Verfahrensgebühr fürs vorbereitende Verfahren, Dokumentenpauschale, Auslagenpauschale + Steuer abgerechnet.
Meine Frage war eigentlich ob ich "mehrere" Gebühren bekomme, da wir ja zweimal Beschwerde eingelegt haben

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 17.09.2014, 15:42
von Frau Cindy
Eine Extra-Gebühr für die Beschwerden gibt es nicht. Der erhöhte Aufwand müsste über § 14 RVG berücksichtigt werden.

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 17.09.2014, 15:58
von Insch
Dankeschön =) :thx :thx :thx :thx

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 10.04.2016, 21:34
von Lori79
hallo, d.h wenn wir Strafanzeige für unseren Mandanten stellen, bekommen wir eine Grundgebühr und Verfahrensgebühr? Danke für eure Antwort.

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 11.04.2016, 10:07
von Adora Belle
Das kommt darauf an, wie euer Auftrag lautet.

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 11.04.2016, 10:18
von Lori79
Hallo,
Also wir haben Strafanzeige gestellt und auch gegenüber haftpflichtversicherung auch Schmerzensgeld geltend gemacht. Leider hat die Versicherung nicht gezahlt. Von einer Klage wurde abgesehen, da es keine Zeugen gab. Was kann ich abrechnen? Danke für Eure Antworten. RVG ab 01.08.2013 DANNNKKKEE

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 11.04.2016, 12:28
von Lori79
Hallo,
ich würde Grund+, Verfahrensgebühr abrechnen und für Schmerzensgeld 1,3 Geschäftsgebühr. Ist das so korrekt? Bin seit langem nicht mehr drin (Elternzeit).

Re: Abrechnen, Strafanzeige, Einstellung, Beschwerde

Verfasst: 11.04.2016, 13:29
von Adora Belle
Wofür war die Strafanzeige? Hattet Ihr dafür gesonderten Auftrag? Und lautete der auf Strafanzeige, oder auf Vertretung im gesamten strafrechtlichen Verfahren? Im ersten Fall wäre eine Einzeltätigkeit abzurechnen.

1,3 GG für die zivilrechtliche Vertretung ist ok.