Seite 1 von 2

Klagerücknahme

Verfasst: 10.09.2014, 13:03
von kkb
Hallo,

hab da ein Fall vorliegen,

wir haben jetzt eine Frist für die Anspruchbegründung erhalten. Habe jetzt gesehen das der Vertrag in der Akte nicht unterschrieben ist. Laut meinem Chef soll die Klage zurück genommen werden deswegen. Wie sieht es in diesem Fall mit den angefallenen Kosten aus?`Hab jetzt die Klage nur zurück genommen. Hätte ich jetzt die Kosten der Beklagten auferlegen lassen sollen bzw. beantragen sollen?

LG

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 10.09.2014, 13:05
von Frau Cindy
Nein, wenn ihr die Klage zurückgenommen habt, müsst ihr die Kosten des Verfahrens tragen.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 10.09.2014, 15:52
von kkb
ok danke

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 11.09.2014, 09:22
von Piwi12
Nehmt ihr die durch Euch veranlasste Klage zurück, so habt ihr die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Gegenseite kann sich jetzt nen Loch in den Bauch freuen :D

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 08:59
von kkb
Fall:

Was ist wenn die GK eingezahlt wurden jedoch sich der Beklagte gemeldet hat und die komplette summe überweisen will kann ich auch die GK mit berechnen sodass er die GK mitbezahlt?

LG

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 09:35
von Frau Cindy
Geht's hier jetzt immer noch um eine Klagerücknahme? :kopfkratz

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 11:14
von kkb
Jep:)

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 11:26
von Frau Cindy
Ich würde dem Beklagten im Fall der freiwilligen Zahlung auch die nach Klagerücknahme verbleibende Gerichtsgebühr berechnen.

Allerdings würde mich schon ein wenig interessieren, weshalb der Beklagte jetzt freiwillig zahlen will.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 11:38
von Liesel
Klagrücknahme würde ich in einem solchen Fall erst erklären, wenn auch die RA-Gebühren und GK durch den Gegner gezahlt wurden.

Re: Klagerücknahme

Verfasst: 18.09.2014, 12:41
von Anahid
Wenn sich der Beklagte meldet und die Forderung bezahlen will, dann würde ich ihn die Hauptforderung nebst Zinsen bezahlen lassen, dann den Rechtsstreit für erledigt erklären und beantragen, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Wenn der Beklagte diesem Antrag zustimmt, dann werden auch dann die Gerichtskosten reduziert auf 1,0, sodass er also auch insoweit Gerichtskosten einsparen kann. Aber die dem Kläger entstandenen Kosten werden dann im Kostenfestsetzungsverfahren festgestellt und so kannst Du sicher davon ausgehen, dass Du keine Gerichtskosten o.ä. vergessen hast.