Anrechnung GG auf VG, Urteil BGH v. 7.3.07
Verfasst: 04.07.2007, 13:54
Hallo zusammen,
mein 1. Beitrag und gleich mal eine Frage
Also, es gibt ja nun dieses neue Urteil vom BGH v. 7.3.07 zwecks Anrechnung von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr, etc. So nun unser Fall (wir vertreten Beklagten):
Klage erhalten (über 5.000 Euro plus 220 Euro nicht anrechenbare vorgerichtliche RA-Kosten), nach Gesprächen mit Klägervertreter Zahlung der Klagesumme durch unseren Mandanten, unser Mandant muss nun Kosten des Rechtsstreits tragen. Soweit so gut
Jetzt kam der KFA der Klägerseite. Darin abgerechnet 1,3 VG, 1,2 TG sowie Auslagen und MwSt.
Nun haben wir halt die Zeitschrift RAfaZ erhalten und dort steht gleich auf der 1. Seite folgendes
"Es stellt sich die Frage, ob für die laufenden Verfahren eine Umstellung der Anträge notwendig ist. Meine Antwort ist eindeutig -ja-. Ab sofort müssen alle Anträge auf die volle GG umgestellt werden."
So, stellt sich nun die Frage, hätte die Klägerseite ihre Anträge noch umstellen müssen, mithin die volle GG einklagen müssen und dann im KFA die verminderte VG geltend machen? Oder ist das für diesen Fall überflüssig? Gibt es ggf. Literatur, wo man die Anwendung des neuen Urteils an Beispielen mal sieht?
Wir sind uns nun unschlüssig, ob wir gegen den KFA etwas vortragen oder nicht.
Für schnelle Hilfe wären wir echt dankbar.
Anja & Stephanie
mein 1. Beitrag und gleich mal eine Frage
Also, es gibt ja nun dieses neue Urteil vom BGH v. 7.3.07 zwecks Anrechnung von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr, etc. So nun unser Fall (wir vertreten Beklagten):
Klage erhalten (über 5.000 Euro plus 220 Euro nicht anrechenbare vorgerichtliche RA-Kosten), nach Gesprächen mit Klägervertreter Zahlung der Klagesumme durch unseren Mandanten, unser Mandant muss nun Kosten des Rechtsstreits tragen. Soweit so gut
Jetzt kam der KFA der Klägerseite. Darin abgerechnet 1,3 VG, 1,2 TG sowie Auslagen und MwSt.
Nun haben wir halt die Zeitschrift RAfaZ erhalten und dort steht gleich auf der 1. Seite folgendes
"Es stellt sich die Frage, ob für die laufenden Verfahren eine Umstellung der Anträge notwendig ist. Meine Antwort ist eindeutig -ja-. Ab sofort müssen alle Anträge auf die volle GG umgestellt werden."
So, stellt sich nun die Frage, hätte die Klägerseite ihre Anträge noch umstellen müssen, mithin die volle GG einklagen müssen und dann im KFA die verminderte VG geltend machen? Oder ist das für diesen Fall überflüssig? Gibt es ggf. Literatur, wo man die Anwendung des neuen Urteils an Beispielen mal sieht?
Wir sind uns nun unschlüssig, ob wir gegen den KFA etwas vortragen oder nicht.
Für schnelle Hilfe wären wir echt dankbar.
Anja & Stephanie