Reisekosten des Klägers im KFA
Verfasst: 02.09.2014, 09:41
Habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag des Gegners (in diesem Fall vom Kläger) vor mir liegen. Die abgerechneten Gebühren habe ich geprüft und diese stimmen auch. Allerdings taucht in diesem KFA eine Position auf, die ich so noch nicht in einem KFA gesehen habe und hoffe, dass Ihr mir da auf die Sprünge helfen könnt.
Reisekosten des Klägers für 2 x 112 km (pers. Erscheinen angeordnet). Als Hinweis wird noch aufgeführt, dass die Reisekosten des Klägers in tatsächlicher Höhe zu erstatten sind, da das persönliche Erscheinen angeordnet wurde. Die Reisekosten des Unterzeichners sind zu erstatten, da der Kläger, der in Kleve wohnt, grundsätzlich auch dort einen Anwalt in Krefeld hätte beauftragen können. Selbst unter Verwendung eines Verkehrs-/Korrespondenzanwalts wären die Kosten höher gewesen.
Der Termin hat in Bochum vor dem Amtsgericht stattgefunden. Chefin ist der Meinung, dass die Reisekosten des Klägers nicht erstattungsfähig sind und will, dass ich das entsprechend formuliere.
Habe ihr gestern noch einen Entwurf gefertigt, mit dem ist sie aber nicht einverstanden. Ich habe es so geschrieben:
Auf den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 14.08.2014 nehme ich wie folgt Stellung:
Den Reisekosten des Klägers wird widersprochen, da er einen Rechtsanwalt vor Ort hätte beauftragen müssen. Aufgrund dessen beantrage ich , die Reisekosten des Klägers zurückzuweisen und ggf. lediglich in Höhe einer fiktiven Informationsreise festzusetzen.
Wie kann ich hier der Gegenseite entgegentreten? Komme hier einfach nicht weiter.
Reisekosten des Klägers für 2 x 112 km (pers. Erscheinen angeordnet). Als Hinweis wird noch aufgeführt, dass die Reisekosten des Klägers in tatsächlicher Höhe zu erstatten sind, da das persönliche Erscheinen angeordnet wurde. Die Reisekosten des Unterzeichners sind zu erstatten, da der Kläger, der in Kleve wohnt, grundsätzlich auch dort einen Anwalt in Krefeld hätte beauftragen können. Selbst unter Verwendung eines Verkehrs-/Korrespondenzanwalts wären die Kosten höher gewesen.
Der Termin hat in Bochum vor dem Amtsgericht stattgefunden. Chefin ist der Meinung, dass die Reisekosten des Klägers nicht erstattungsfähig sind und will, dass ich das entsprechend formuliere.
Habe ihr gestern noch einen Entwurf gefertigt, mit dem ist sie aber nicht einverstanden. Ich habe es so geschrieben:
Auf den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers vom 14.08.2014 nehme ich wie folgt Stellung:
Den Reisekosten des Klägers wird widersprochen, da er einen Rechtsanwalt vor Ort hätte beauftragen müssen. Aufgrund dessen beantrage ich , die Reisekosten des Klägers zurückzuweisen und ggf. lediglich in Höhe einer fiktiven Informationsreise festzusetzen.
Wie kann ich hier der Gegenseite entgegentreten? Komme hier einfach nicht weiter.