Wiederaufnahme sozialgerichtliches Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kitty
Forenfachkraft
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#1

14.08.2014, 10:52

In einer Rentensache waren wir zunächst im Widerspruchsverfahren tätig (im Jahre 2011).
Dann erging irgendwann im Jahre 2012 der Rentenbescheid. Gegen diesen wurde im Oktober 2012 Klage beim Sozialgericht eingereicht. Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens erfolgte im Dezember 2012. Das Verfahren wurde im Februar 2014 wieder aufgenommen und entsprechend ein neues gerichtliches Aktenzeichen vergeben. Das Verfahren endete nunmehr durch schriftlichen Vergleichsabschluss. Ich würde die Sache nunmehr wie folgt komplett nach altem Recht (gültig bis 31.07.2013) mit der Behörde, die sich zur Übernahme der Kosten dem Grunde nach sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren bereit erklärt hat, „abrechnen“:

Widerspruchsverfahren:
GG Nr. 2400
PTE

Klageverfahren:
VG Nr. 3103
TG Nr. 3106
EG Nr. 1006
PTE
MwSt

Ist meine Abrechnung so in Ordnung oder habe ich vielleicht etwas übersehen?

Da der Anfall der fiktiven TG bei schriftlichem Vergleichsabschluss mit anschließender gerichtlicher Feststellung im Beschlusswege nach dem alten RVG umstritten ist, könnte es hier Probleme mit der Behörde geben.
Vielleicht hat der eine oder andere hierzu ja einen Tipp für mich zur Durchsetzung.
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