Abrechnung Strafrecht
Verfasst: 06.08.2014, 11:32
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Folgender Sachverhalt.
Unser Mandant hatte eine Strafsache am Hals. Wir waren Verteidiger. Seine RSV hat unsere Kosten vorgeschossen. Letztendlich haben wir gegenüber der LJK abgerechnet, da der Mandant freigesprochen wurde. Diese Kosten haben wir an die RSV ausgezahlt. Nun bekommen wir einen Beschluss vom AG, in dem die Kosten des Verfahrens uns die notwendigen Auslagen unseres Mandanten der Anzeigenerstatterin auferlegt werden, da diese ihn nur aus "Rache" angezeigt hat.
Meine Frage: Was mach ich jetzt.
Muss ich jetzt nochmal einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Ich habe keine Ahnung, ob und wenn ja, was ich hier machen soll.
ich hoffe mir kann jemand helfen. Folgender Sachverhalt.
Unser Mandant hatte eine Strafsache am Hals. Wir waren Verteidiger. Seine RSV hat unsere Kosten vorgeschossen. Letztendlich haben wir gegenüber der LJK abgerechnet, da der Mandant freigesprochen wurde. Diese Kosten haben wir an die RSV ausgezahlt. Nun bekommen wir einen Beschluss vom AG, in dem die Kosten des Verfahrens uns die notwendigen Auslagen unseres Mandanten der Anzeigenerstatterin auferlegt werden, da diese ihn nur aus "Rache" angezeigt hat.
Meine Frage: Was mach ich jetzt.
Muss ich jetzt nochmal einen Kostenfestsetzungsantrag stellen?
Ich habe keine Ahnung, ob und wenn ja, was ich hier machen soll.