Zumutbare Fahrstrecke zum Gericht
Verfasst: 05.08.2014, 12:27
Hallo ihr Lieben,
ich habe verzweifelt im Internet gesucht, aber einfach nichts passendes gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Unser Mandat wurde verklagt. Es kam der 1. Termin, beide RAe da. Der 2. Termin wurde ca. 15 Minuten vor Beginn abgesagt, da der geladene Zeuge wegen des damaligen Unwetters am weitentfernten Bahnhof festsaß. Im 3. Termin wurde sich letztlich geeignigt. Wir sind ortsansässig. Der g. RA hat bei seiner KM-Berechnung 445 km/Strecke angegeben. Die Termine fanden um 11 bzw. um 12 Uhr statt.
Nun habe ich den KAA vorliegen. 2 Seiten nur Kostenpositionen. Er macht auch Übernachtungskosten geltend, die aus meiner Sicht (wir gehen von einer Fahrzeit von ca. 4,5 Stunden aus) nicht angemessen sind und zwar nicht nur der Höhe nach. Die Unzeit ist von 21 bis 6 Uhr. Somit sollte es dem g. RA zumutbar gewesen sein, morgens loszufahren.
Und nun zu meiner 1. Frage: Zum ersten Termin ist er mit PKW angereist. Kann es ihm möglicherweise nicht zumutbar sein 445 km hin- und später wieder zurückzufahren?
Hiervon hängt am Ende auch ab, ob das zweite Abwesenheitsgeld anfällt oder nicht.
Zu den weiteren Terminen ist der g. RA erst 100 km (wohl zum Bahnhof?) gefahren, um dann mit der Bahn zu fahren. Außerdem sind dort noch Taxikosten von 4,90 € und Parkgebühren iHv 14 € beantragt worden, festzusetzen. Geht das alles so durch oder kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Hierzu würde ich dann gern eine Entscheidung vorlegen. Gibt es da was?
In meinem Kopf herrscht gerade gefühlt ein Vakuum. Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich rüber gebracht habe.
Verzweifelten Gruß
Michi
ich habe verzweifelt im Internet gesucht, aber einfach nichts passendes gefunden. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Unser Mandat wurde verklagt. Es kam der 1. Termin, beide RAe da. Der 2. Termin wurde ca. 15 Minuten vor Beginn abgesagt, da der geladene Zeuge wegen des damaligen Unwetters am weitentfernten Bahnhof festsaß. Im 3. Termin wurde sich letztlich geeignigt. Wir sind ortsansässig. Der g. RA hat bei seiner KM-Berechnung 445 km/Strecke angegeben. Die Termine fanden um 11 bzw. um 12 Uhr statt.
Nun habe ich den KAA vorliegen. 2 Seiten nur Kostenpositionen. Er macht auch Übernachtungskosten geltend, die aus meiner Sicht (wir gehen von einer Fahrzeit von ca. 4,5 Stunden aus) nicht angemessen sind und zwar nicht nur der Höhe nach. Die Unzeit ist von 21 bis 6 Uhr. Somit sollte es dem g. RA zumutbar gewesen sein, morgens loszufahren.
Und nun zu meiner 1. Frage: Zum ersten Termin ist er mit PKW angereist. Kann es ihm möglicherweise nicht zumutbar sein 445 km hin- und später wieder zurückzufahren?
Hiervon hängt am Ende auch ab, ob das zweite Abwesenheitsgeld anfällt oder nicht.
Zu den weiteren Terminen ist der g. RA erst 100 km (wohl zum Bahnhof?) gefahren, um dann mit der Bahn zu fahren. Außerdem sind dort noch Taxikosten von 4,90 € und Parkgebühren iHv 14 € beantragt worden, festzusetzen. Geht das alles so durch oder kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Hierzu würde ich dann gern eine Entscheidung vorlegen. Gibt es da was?
In meinem Kopf herrscht gerade gefühlt ein Vakuum. Ich hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich rüber gebracht habe.
Verzweifelten Gruß
Michi