...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNo07
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#1
15.07.2014, 16:22
Hallo zusammen!
Wir sind in einer Sache als Verkehrsanwalt tätig (wir korrespondieren mit der Mandantin; die Sache selbst wurde aber gerade von unserem französischen Kollegen in Frankreich durch gerichtlichen Vergleich erledigt).
Ich soll nun wie folgt abrechnen:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300
1,0 Verfahrensgegebühr Nr. 3400
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003
Meine Frage: Wird die Gebühr Nr. 3400 auf die Geschäftsgebühr angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe (0,5?)?
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
15.07.2014, 16:24
0,65
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