Vergütungsberechnung an Rechtsschutzversicherung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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renofix
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#1

29.06.2007, 10:30

Hallo,

brauche Hilfe, wie es buchhaltungstechnisch richtig ist.

Im alten Büro habe ich an die Rechtsschutzversicherung nach Abschluss der Sache einen abschließenden Bericht geschrieben und nachfolgend die Abschlussrechnung. Ebenso sind wir mit den Vorschussrechnungen vorgegangen, also Deckungsanfrage und nachfolgend die Vorschussrechnung.

Nun habe ich gehört, ich muss die Rechnung an die Mandantschaft adressieren und als extra Seite beifügen. Ich weiss ja, dass Mandant eigentlich Erstattungsanspruch gegenüber seiner Rechtsschutz hat. Aber in der Praxis rechnet man doch mit der Rechtsschutz ab und die zahlt (zumindest in den meisten Fällen).
Klärt mich mal auf.
Danke!
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Sarah

#2

29.06.2007, 10:46

renofix hat geschrieben:Im alten Büro habe ich an die Rechtsschutzversicherung nach Abschluss der Sache einen abschließenden Bericht geschrieben und nachfolgend die Abschlussrechnung. Ebenso sind wir mit den Vorschussrechnungen vorgegangen, also Deckungsanfrage und nachfolgend die Vorschussrechnung.
Ich habe es jedenfalls noch nie anders gemacht.
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butterflybabe
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#3

29.06.2007, 10:48

Richtig wäre es so.

Du musst die Rechnung auf deinen Auftraggeber ausstellen, in der Regel der Mandant, außer du bis von einer Versicherung etc. beauftrag (zb bei Verkehrsunfällen)

Bei der Rechtschutz kannst du eine Kopie der Rechnung an den Mandanten mitschicken, oder eine Berechnung machen.
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renofix
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#4

29.06.2007, 12:35

Hallo butterflybabe,

hab ich das jetzt richtig verstanden?
Eine Kopie der Rechnung an die Rechtsschutz?

Und das Original schick ich dann an den Mandanten mit dem Hinweis, dass ihm das die RS zurückerstattet?

Bitte mal mitteilen, wie Ihr es in der Praxis handhabt!

Danke!
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#5

29.06.2007, 12:38

Rechnungen an die Rechtssschutz müssen auf jeden auf eine extra Seite und auf den Namen des Auftraggebers, also Mandanten, lauten. Da hat sich irgendwas gesetzlich mal geändert. Frag jetzt aber bitte nicht, wo das steht. :wink:
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butterflybabe
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#6

29.06.2007, 13:21

Wir handhaben das in der Praxis so. Bei uns gehen alle Schreiben per Fax raus.

Es wird eine Rechnung auf den Mandanten ausgestellt und vom Chef unterschrieben. Dann wird diese Rechnung an die Rechtschutzversicherung per Fax übermittelt. Das Original bleibt also bei der Akte. Sollte die Rechtschutz nicht zahlen oder der Mandat vorsteuerabzugsberechtigt sein, bekommt er die Originalrechnung entweder per Fax oder dann im Original per Post. Wenn wir es per Post schicken, kopieren wir die unterschriebene Rechnung für die Akte.

Sollten wir Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen (z. B. Aufforderungsschreiben) dann nehmen wir in das Schreiben eine Berechnung der Rechtsanwaltskosten vor.
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schneeflocke
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#7

29.06.2007, 13:25

Wir haben hier schon einmal darüber diskutiert und ich bin dahingehend aufgeklärt worden, dass ich es seit 15 Jahren falsch mache.

Ich schicke nämlich auch immer die Original Rechnung sofort an die RS.
Und die zahlen dann auch.

Mandant bekommt nicht einmal eine Durchschrift der Rechnung von uns.

So wurde mir das vor 15 Jahren erklärt, und so mache ich es heute noch.
Ein Gespräch mit meinem Chef hat nix gebracht. Er will es also falsch haben. :?

Na, solange keiner meckert und die RS zahlt, will ich mich dem Willen des Chefs beugen, obwohl mir die Argumente, dass es anders sein müßte, einleuchten und schlüssig sind.
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butterflybabe
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#8

29.06.2007, 13:28

Ich kenn das von meiner frühren Arbeit auch so, Rechnung wurde auf die Rechtschutzversicherung ausgestellt. Es gibt ja auch solange kein Problem wie die Rechtschutz zahlt.

Aber jetzt wo wir viele Firmen vertreten, die die Umsatzsteuer selber zu tragen haben, brauchen die eine gültige Rechnung, um die Umsatzsteuer absetzen zu können.
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#9

29.06.2007, 14:06

Also wir adressieren die Rechnung auch an den Mandanten. Der bekommt dann das Original mit dem Hinweis, dass wir die RS zur Zahlung aufgefordert haben.
Die RS bekommt dann ne Kopie von der Rechnung.
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Melanie
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#10

29.06.2007, 15:34

Habe dazu auch mal eine Frage. Unsere Mandantschaft ist eine Firma. Gegnerische RS hat unsere Kosten, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, ausgeglichen. Diese haben eine Kostenrechnung mit Rechnungsnummer bekommen. Die Mehrwertsteuer wurde natürlich nicht berücksichtigt, da Mdt. vorsteuerabzugsberechtigt ist. Jetzt muss ich ja wohl unserer Mandantschaft auch eine Rechnung ausstellen, nur über die Höhe der Mehrwertsteuer mit Rechnungsnummer. Ist das so OK?
Anmerkung: Ich mache normalerweise nur Familienrecht. Da habe ich solche Fälle nicht.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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