Verfahrensgebühr ohne Bestellung (Rechtsmittelverfahren)
Verfasst: 30.05.2014, 14:01
Liebe Alle,
vermutlich seid ihr heute schön zu Hause und genießt euren Brücketag
Ich habe eine gebührenrechtliche Frage:
Wir waren Kläger in einem Zivilverfahren und haben in der I. Instanz gewonnen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und uns - nicht im Berufungsschriftsatz - mitgeteilt, dass dies ausschließlich fristwahrend geschieht. Nun hat die Gegenseite die Berufung zurückgenommen und es erging ein Beschluss "Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen".
Kann ich jetzt eine 1,1 VG abrechnen?
Wir haben der fristwahrenden Berufungseinlegung nicht direkt zugestimmt.
Viele Grüße
Sabrina
vermutlich seid ihr heute schön zu Hause und genießt euren Brücketag
Ich habe eine gebührenrechtliche Frage:
Wir waren Kläger in einem Zivilverfahren und haben in der I. Instanz gewonnen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und uns - nicht im Berufungsschriftsatz - mitgeteilt, dass dies ausschließlich fristwahrend geschieht. Nun hat die Gegenseite die Berufung zurückgenommen und es erging ein Beschluss "Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen".
Kann ich jetzt eine 1,1 VG abrechnen?
Wir haben der fristwahrenden Berufungseinlegung nicht direkt zugestimmt.
Viele Grüße
Sabrina