Verfahrensgebühr ohne Bestellung (Rechtsmittelverfahren)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Chaos_Elfe
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#1

30.05.2014, 14:01

Liebe Alle,

vermutlich seid ihr heute schön zu Hause und genießt euren Brücketag :mrgreen:

Ich habe eine gebührenrechtliche Frage:

Wir waren Kläger in einem Zivilverfahren und haben in der I. Instanz gewonnen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und uns - nicht im Berufungsschriftsatz - mitgeteilt, dass dies ausschließlich fristwahrend geschieht. Nun hat die Gegenseite die Berufung zurückgenommen und es erging ein Beschluss "Die Berufungsklägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen".

Kann ich jetzt eine 1,1 VG abrechnen?
Wir haben der fristwahrenden Berufungseinlegung nicht direkt zugestimmt.

Viele Grüße
Sabrina
Sonnenkind
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#2

30.05.2014, 14:14

Habt ihr euch den überhaupt beim Gericht der II. Instanz gemeldet?
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Chaos_Elfe
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#3

30.05.2014, 14:31

Nein, haben wir nicht... Aber das ist wohl nicht ausschlaggebend.
Sonnenkind
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#4

30.05.2014, 14:33

Ihr hattet aber schon den Auftrag für die II. Iinstanz? Wenn ja, dann würde ich 1,1 abrechnen. Wenn kein Auftrag, dann keine Gebühr.
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