Vergleich widerrufen, Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG
Verfasst: 28.06.2007, 08:55
Brauch kurz eure Hilfe.
In einem Verfahren vor dem Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser ist widerrufen wurden.
Fällt hier eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG an.
In einem Verfahren vor dem Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser ist widerrufen wurden.
Fällt hier eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG an.