Seite 1 von 1

Vergleich widerrufen, Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG

Verfasst: 28.06.2007, 08:55
von butterflybabe
Brauch kurz eure Hilfe.

In einem Verfahren vor dem Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser ist widerrufen wurden.

Fällt hier eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG an.

Verfasst: 28.06.2007, 08:57
von Gast
Nein, leider nicht

L.G. Schlaubi

Verfasst: 28.06.2007, 08:57
von Curry
Da stimme ich zu.

Verfasst: 28.06.2007, 08:58
von StineP
Nein, die fällt nur dann an, wenn die Sache durch die Einigung erledigt werden kann, ansonsten ist keine Einigungsgebühr gerechtfertigt.

Verfasst: 28.06.2007, 08:59
von sunny84
:zustimm

Verfasst: 28.06.2007, 09:03
von Sarah
*nick* :dafuer