Vergleich widerrufen, Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

28.06.2007, 08:55

Brauch kurz eure Hilfe.

In einem Verfahren vor dem Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser ist widerrufen wurden.

Fällt hier eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG an.
Gast

#2

28.06.2007, 08:57

Nein, leider nicht

L.G. Schlaubi
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

28.06.2007, 08:57

Da stimme ich zu.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#4

28.06.2007, 08:58

Nein, die fällt nur dann an, wenn die Sache durch die Einigung erledigt werden kann, ansonsten ist keine Einigungsgebühr gerechtfertigt.
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sunny84
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#5

28.06.2007, 08:59

:zustimm
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