Brauch kurz eure Hilfe.
In einem Verfahren vor dem Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser ist widerrufen wurden.
Fällt hier eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG an.
Vergleich widerrufen, Gebühr nach Nr. 1003 VV RVG
- butterflybabe
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Nein, die fällt nur dann an, wenn die Sache durch die Einigung erledigt werden kann, ansonsten ist keine Einigungsgebühr gerechtfertigt.
- sunny84
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"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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