Hallo!
folgender Sachverhalt:
Es wird Mahnbescheid Anfang 2013 erlassen.
Der Antragsgegner beauftragt seinen Anwalt für den Widerspruch. Das geschah im Februar 2013.
Im September 2013 erfolgt von uns Abgabe ins streitige Verfahren.
Verfahren wird verloren.
KFB wird nach neuem Gebührenrecht auf Antrag ohne vorherige Anhörung erlassen.
Ist das korrekt?
Es fand kein Wechsel des Prozessbevollmächtigten des Gegners statt.
Auch natürlich gleiches Aktenzeichen des Prozessbevollmächtigten.
MB Anfang 2013, Abgabe Oktober 2013 - neues RVG?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mahnverfahren = altes Recht
streitiges Verfahren = neues Recht
Wie Dir ja bekannt ist, sind das zwei verschiedene Verfahrensabschnitte und es kommt auf den unbedingten Auftrag an. Den unbedingten Auftrag zur Vertretung im streitigen Verfahren kann der Gegenanwalt erst frühestens im September 2013 erhalten haben.
streitiges Verfahren = neues Recht
Wie Dir ja bekannt ist, sind das zwei verschiedene Verfahrensabschnitte und es kommt auf den unbedingten Auftrag an. Den unbedingten Auftrag zur Vertretung im streitigen Verfahren kann der Gegenanwalt erst frühestens im September 2013 erhalten haben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.