Klage vor 01.08, VU nach 01.08. = Abrechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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neravana
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#1

09.05.2014, 15:14

Hallo Ihr Lieben... möglich, dass es so eine Frage schon einmal gab und sie vielleicht auch überflüssig ist, aber wie rechne ich es ab, wenn die Klage am 23.07.2013 eingereicht wurde und das VU am 10.09.2013 erlassen wurde? Wird das VU nach dem neuen RVG abgerechnet? (zumindest würde ich es so machen) :oops:

Danke für Eure Hilfe!

LG, Julia
Piwi12
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#2

09.05.2014, 15:27

Meines Erachtens - da die Akte und somit Eure Beauftragung erst am 23.07.2013 angelegt/ geschehen ist - musst Du nach altem Recht abrechnen.
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neravana
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#3

09.05.2014, 15:34

Ich bin hier echt überfragt.. Eine ZV-Maßnahme, die nach der Reform stattgefunden hat, rechne ich nach neuem Recht ab, aber hier bin ich mir wirklich nicht sicher, ob altes oder neues Recht :/
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Liesel
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#4

09.05.2014, 15:37

60 RVG - altes Recht.

Die ZV wäre eine neue Angelegenheit.
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#5

09.05.2014, 15:37

Alt, sag ich doch. :wink2 :wink2
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#6

09.05.2014, 15:43

Ah super, vielen vielen Dank! :D
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