Terminsgebühr Vorbem. 3 III RVG Finanzrechtsstreit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lessica1991
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#1

07.05.2014, 11:48

Huhu Ihr Lieben,

ich habe hier einen Finanzrechtsstreit, den wir gewonnen haben und das Finanzamt zur Kostentragung verpflichtet wurde.
Haben dann Vorverfahren und Gerichtsverfahren mittels Kostenfestsetzungsantrag berechnet.

1. Außergerichtlich fand eine Besprechung beim Finanzamt statt, wo noch kein Klageauftrag vorlag.

Ich hatte eine 1,2 TG beim Vorverfahren mit abgerechnet, was wohl nach nochmaliger Prüfung falsch ist.
Das Finanzamt schreibt:"Mit Einführung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. RVG´s gehen nunmehr Besprechungen und Beweiserhebungen im Vorverfahren im Rahmensatz der Geschäftsgebühr unter. Die Erhebung der Terminsgebühr ist daher nicht mehr möglich".

Ich habe gelesen, dass diese nicht im Vorverfahren abgerechnet werden darf und nur die Geschäftsgebühr erhöht wird.
Um wieviel % kann ich diese denn erhöhen ? Ich würde dann meinen Kostenfestsetzungsantrag einfach abändern und die GG erhöhen.

2. Hat jemand Erfahrungen mit der Streitwertberechnung in Finanzrechtssachen?
Es geht um einen Einkommensteuerbescheid. Habe Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag zu Grunde gelegt.
Finanzamt sagt nur Einkommensteuer.... :cry:

LG
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#2

07.05.2014, 17:55

Die Ausführungen zur TG sind richtig. Außergerichtlich kann eine TG nicht entstehen. Wenn hier ein Termin stattgefunden hat, kann die GG erhöht werden. Ich halte hier 1,8 bis 2,0 durchaus für angemessen; sehen andere aber nicht unbedingt so. Ich würd trotzdem mal mutig mit einer 2,0 GG in die Verhandlungen starten. :wink:

Der Streitwert richtet sich nach dem, was angefochten wurde. Wenn hier lediglich die Einkommenssteuerberechnung, nicht aber die Berechnung des Solis Gegenstand war, dann ist auch der Streitwert nur die ESt.
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#3

08.05.2014, 08:55

Danke :)

Gibt es vielleicht eine Rechtsprechung, dass ich die GG in so eine Fall erhöhen kann, damit ich die ganze Sache gegenüber dem Finanzamt ordentlich genug beweisen kann ?

LG
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#4

08.05.2014, 09:05

Rechtsprechung hab ich da jetzt keine parat. Die Kommentare zum RVG geben aber darüber was her. So steht z.B. im RVG für Anfänger von Enders, dass, wenn eine Besprechung mit dem Gegner stattgefunden hat, die GG mit mindestens 1,5 angesetzt werden kann.
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