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Re: Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

Verfasst: 06.05.2014, 19:14
von Taja
Hmmmmm, also ich komm echt nicht weiter....

Ich hatte zuerst so abgerechnet:

1,3 VG aus 4.200,00
0,8 VG aus 4.200,00
1,2 TG aus 8.400,00
1,0 EG aus 4.200,00
1,5 EG aus 4.200,00

das war lt. Chef falsch.

Dann hab ich abgerechnet
1,3 VG aus 8.400,00
1,2 TG aus 8.400,00
1,0 EG aus 8.400,00

war lt. Chef auch falsch.

Dann hatte ich ja wie ganz oben 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG alles aus 4.200,00 abgerechnet. War lt. Chef auch falsch.

Jetzt hab ich mit m Gericht telefoniert und die meinte zu mir 1,3 VG aus 4.200,00, 1,2 TG aus 8.400,00 und 1,0 EG aus 4.200,00

lt. Chef auch falsch.....

Bleibt nur noch eine Variante dann:
1,3 VG aus 4.200,00
1,2 TG aus 8.400,00
1,0 EG aus 8.400,00
oder????

Was meint ihr???? Werf die Akte jetzt dann weg!!!! :motz

Re: Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

Verfasst: 06.05.2014, 19:31
von Adora Belle
Wenn Ihr in dem einen Verfahren was mitverglichen habt, das in einem anderen Verfahren anhängig war, dann kommt es doch darauf an, was in dem anderen Verfahren schon abgerechnet wurde. Das hebt sich dann eh alles auf.

Zusätzlich stört mich diese kryptische Kostenfestsetzung. Da mag ich mir ehrlich gesagt keine Gedanken machen, wenn der Chef sowieso schon weiß, wie er es haben will. Ob das dann richtig ist, sei mal dahingestellt.

Re: Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

Verfasst: 07.05.2014, 15:03
von Taja
Nein in dem anderen Verfahren ging es ja um die zweite Wohnung..... nur da gab es dann einen Mehrwert für den Vergleich.... Hier handelt es sich ja um die erste Wohnung..... ja mal schauen wie es weiter geht... ich berichte!!

Re: Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

Verfasst: 10.05.2014, 07:34
von Taja
Also so passt es auch nicht.... hab mitm chef ausführlich geredet. Isr quasi wie ne Streitwerterhöhung und wird abgerechnet:
1, 3 vg aus 4200
1, 2 TG aus 8400
1, 0 EG aus 8400

:pfeif

Re: Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

Verfasst: 11.05.2014, 08:40
von Adora Belle
Das kann man überhaupt nicht beurteilen, ohne das andere Verfahren zu kennen. Es können jedenfalls nicht TG und EG aus höherem Wert anfallen als VG.