Kostenfestsetzungsantrag Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Taja
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#1

30.04.2014, 08:02

Wie mach ich bitte diesen KFA??

Streitwert beträgt bis zum 12.02.2014 4.200,00 € und für den Vergleich 4.200,00 €.

Hat ja nichts mit Vergleichsmehrwert zu tun.

Ich hätte

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

alles aus 4.200 € abgerechnet.

????
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jojo
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#2

30.04.2014, 08:42

Soweit ok, mir stellt sich nur die Frage, ob bei dem Text eine Streitwertänderung stattgefunden hat ?
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Tigerle
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#3

30.04.2014, 09:30

Wurde irgendwas anerkannt und dann im Vergleich wieder was neues mit berücksichtigt. Wie jojo schon sagt, der Text ist komisch. Wenn bis ... der Streitwert X beträgt, müsste er ja irgendeine Änderung gegeben haben, sonst wird ja nicht unbedingt das Datum mit angegeben
Taja
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#4

30.04.2014, 10:54

Folgendes ist in dieser Mietangelegenheit geschehen:

In einem Parallelverfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Folglich hat sich diese Angelegenheit ebenfalls durch Vergleich erledigt.

Wir beantragten Streitwertfestsetzung auf 4.200,00 € und für den Vergleich einen Vergleichsmehrwert aufgrund Mieterhöhung von 400,00 € auf 750,00 € = 350,00 € x 12 = 4.200,00 € die zusätzlich verglichen wurden.

Streitwert wurde vom Gericht auf 4.200,00 festgesetzt. Wir haben dann Beschwerde eingelegt aufgrund des "Vergleichsmehrwerts" von 4.200,00 €. Gegenseite hatte keine Einwände.

Dann kam der Beschluss vom Gericht, dass Streitwert bis 12.02. auf 4.200,00 € festgesetzt (11.02. war der Streitwertbeschluss ohne Vergleich) und für den Vergleich auf 4.200,00 € festgesetzt wird.

Sehr verwirrend!!!

Und Chef meinte, kein Vergleichsmehrwert (zuerst hatte ich es nämlich mit Vergleichsmehrwert berechnet).
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#5

30.04.2014, 11:03

Da würde ich sicherheitshalber telefonisch nachfragen, ob im Text beim Vergleich das Wort "zusätzlich" vergessen wurde, das finde ich nicht eindeutig....
Grüße - sansibar
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#6

30.04.2014, 11:10

kann mich Sansibar nur anschließen.
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#7

30.04.2014, 11:10

Der Vergleich wurde in einem Parallelverfahren geschlossen ? Dann kannst du so nicht abrechnen.

Die Einigungsgebühr ist im Parallelverfahren abzurechnen.

Ob du da die erhöhte TG und VG abrechnest und hier wieder abziehst, ist allerdings egal, da es rechnerisch keinen Unterschied macht.
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#8

05.05.2014, 09:37

Ich muss ein bisschen weiter ausholen... unser Mandant hat zwei Wohnungen.... in dem Parallelverfahren wurde mit Vergleichsmehrwert abgerechnet, da handelt es sich um die Wohnung 1. OG "links".

In diesem Verfahren ist eigentlich alles genauso gelaufen wie im Parallelverfahren, jedoch anscheinend ohne Vergleichsmehrwert. Hier handelt es sich um die Wohnung 1. OG "rechts".

Ich ruf jetzt mal bei Gericht an!!
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#9

05.05.2014, 09:45

Euer Mandant ist also Mieter von zwei Wohnungen, die beide dem gleichen Vermieter gehören, habe ich es das richtig verstanden?
Taja
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#10

05.05.2014, 09:54

Nein unser Mdt. ist Vermieter! :-) Sorry, war zu ungenau!!

Hab mit dem Gericht telefoniert.

Abrechnung:

1,3 VG aus 4.200,00
1,2 TG aus 8.400,00
1,0 EG aus 4.200,00
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