Hi Leute,
ich soll VKH abrechnen und Gebühren von UB gleich mit....Ich steh voll auf dem Schlauch und hab gerade keine Ahnung!
SW: 5000
Für UB
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 i. V. m. 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr Nr. 3402 i. V. m. 3104 VV RVG
Für uns
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100?????????????????????? Vielleicht so? Oder kriegt der UB 1,3 Verf Geb und ne 1,2 Term Geb und wir dafür eine 1,0 Verf Geb Nr. 3400 und teilen das dann intern auf??
LG
VKH Abrechnung mit Gebühren des UB
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
wenn der UB beigeordnet wurde, dann muss er selbst abrechnen. bei der internen Verteilung, kommt es drauf an, ob ihr untereinander was wegen der Verteilung vereinbart hab.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)