RSV zahlt Geb. aus Mehrwert nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Gast

#1

25.06.2007, 18:49

Hallo zusammen,

habe ein Problem mit der RSV und bitte um Eure Mithilfe. Hab so ein Problem noch nie mit einer RSV gehabt.

Wir haben ein arbeitsr. Verfahren durchgeführt und vorher bereits umfangreiche außergerichtliche Verhandlungen mit dem Gegner geführt, u.a. auch einen Aufhebungsvertrag entworfen.

Außergerichtlich + soweit erforderlich für I. Instanz hatte man Deckung soweit es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht, gewährt.

Anträge waren: Feststellung, dass AV nicht aufgelöst wurde, AV besteht ungekündigt weiter, Weiterbeschäftigung und dann im Wege der Klageerweiterung Auszahlung von Überstunden. Nicht anhängig war ein Bonus f. das lf. Kalenderjahr der Mandantin, Ausstellung eines Zeugnisses sowie Herausgabe von Arbeitsgeräten.

Im Termin haben wir dann die nicht mit eingeklagten Ansprüche verglichen sowie Vergleich über Freistellung von Arbeitsleistung. Den Mehrwert will die RSV nicht ausgleichen, mangels Vorliegens eines Rechtsschutzfalles. Kann das sein??

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gehabt. Wäre für jede Antwort und Tipp dankbar.

VG
Gast

#2

26.06.2007, 15:46

Hallo leptir!

Erstmal herzlich willkommen bei uns!

Ob das sein kann? Kann ich nicht genau sagen... Wenn die RSV aber nur Deckungszusage für eine bestimmte Angelegenheit, also für den Bestand des Arbeitsverhältnisses gewährt hat, dann wird wohl auch nur dieser Teil gegenüber der RSV abzurechnen sein.

Ich würde aber versuchen, nachträglich bei der RSV Deckungszusage für alle weiteren Angelegenheiten zu bekommen, da eure Mandantin ja auch alle Kosten (inkl. Mehrkosten) zahlen müsste.

Ist jetzt aber kein "rechtlicher" Tipp, deshalb warte noch auf andere Antworten.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

26.06.2007, 16:06

Vielleicht kannst du dir auch den Versicherungsvertrag von eurer Mandantin bringen lassen und dann prüfen ob im Arbeitsrecht wirklich alles versichert ist oder nur ein Teil und sich die Rechtschutz hierauf beruft
wayona
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 274
Registriert: 08.06.2007, 10:36
Wohnort: Thüringen

#4

26.06.2007, 16:11

du kannst auch nachträglich versuchen, um deckungsschutz für den rest zu bitten. so bekommst du in jedem fall heraus, wo der fehler liegt. also ob ggf. der rechtsschutzvertrag solche fälle nicht mit einschließt. was durchaus möglich sein kann.
Sarah

#5

26.06.2007, 19:07

Ich würde auch versuchen, nachträglich eine Deckungszusage zu bekommen. Normalerweise stellen die sich ja nicht so quer...
Antworten