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Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 09:06
von Rehlein87
Hallo es geht um folgendes:

Wir haben Kostenfestsetzung beantragt, haben dann den KFB erhalten. Es sind allerdings die von uns verauslagten Sachverständigenkosten nicht beantragt bzw. mitaufgenommen worden. Kann ich diese jetzt noch nachträglich festsetzen durch einen ergänzenden KFA?

Danke schon mal.

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 09:09
von Adelia
Wurden die verauslagten Sachverständigenkosten an die Landesjustizkasse gezahlt? Liegt euch eine Gerichtskostenabrechnung vor?

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 09:35
von Rehlein87
Die Sachverständigenkosten wurden von der RSV an die LJK bezahlt.
Es wurde nur im KFB eine Gerichtskostenausgleichung vorgenommen. Darin wurden aber eben nicht die SV-Kosten berücksichtigt.

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 09:39
von Adelia
Dann lass dir mal noch die Gerichtskostenabrechnung zuschicken und kannst du noch Erinnerung einlegen?

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 10:05
von Rehlein87
Heute endet die Frist zur Einlegung der Beschwerde.
Und wenn ich einfach den KFA nochmal übersende mit der Bitte einfach die SV-Kosten mitaufzunehmen?

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 10:09
von Adelia
Habt ihr denn eine Erstattung von der Ljk erhalten? Vielleicht rufst du einfach noch mal bei Gericht an und fragst vorher noch einmal nach?!

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 10:10
von Liesel
Hast du denn die SV-Kosten im KfA mit beziffert bzw. beantragt, weiter gezahlte GK hinzuzusetzen?

Ich würde das Gericht telefonisch bitten, die GK-Abrechnung per Fax zu übersenden.

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 11:08
von 13
Eine Erinnerung ist fehl am Platze. Was nicht beantragt wird, kommt auch nicht in den KFB. Das Gericht darf von sich aus nichts hinzusetzen. Ggf. kommt Nachsetzsetzung in Betracht. Auch hier gilt die Regel: Die Einlegung eines Rechtsmittels zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig!

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 11:13
von Rehlein87
Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
Bei Gericht habe ich bereits angerufen, diese konnten mir allerdings nicht weiterhelfen, da der Rechtspfleger die Akte bereits im Archiv hatte.

Re: Sachverständigenkosten KFA

Verfasst: 08.04.2014, 11:16
von Liesel
Rehlein87 hat geschrieben:Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
Dann bleibt nur Erinnerung / Beschwerde.