Hallo es geht um folgendes:
Wir haben Kostenfestsetzung beantragt, haben dann den KFB erhalten. Es sind allerdings die von uns verauslagten Sachverständigenkosten nicht beantragt bzw. mitaufgenommen worden. Kann ich diese jetzt noch nachträglich festsetzen durch einen ergänzenden KFA?
Danke schon mal.
Sachverständigenkosten KFA
Die Sachverständigenkosten wurden von der RSV an die LJK bezahlt.
Es wurde nur im KFB eine Gerichtskostenausgleichung vorgenommen. Darin wurden aber eben nicht die SV-Kosten berücksichtigt.
Es wurde nur im KFB eine Gerichtskostenausgleichung vorgenommen. Darin wurden aber eben nicht die SV-Kosten berücksichtigt.
Heute endet die Frist zur Einlegung der Beschwerde.
Und wenn ich einfach den KFA nochmal übersende mit der Bitte einfach die SV-Kosten mitaufzunehmen?
Und wenn ich einfach den KFA nochmal übersende mit der Bitte einfach die SV-Kosten mitaufzunehmen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hast du denn die SV-Kosten im KfA mit beziffert bzw. beantragt, weiter gezahlte GK hinzuzusetzen?
Ich würde das Gericht telefonisch bitten, die GK-Abrechnung per Fax zu übersenden.
Ich würde das Gericht telefonisch bitten, die GK-Abrechnung per Fax zu übersenden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Eine Erinnerung ist fehl am Platze. Was nicht beantragt wird, kommt auch nicht in den KFB. Das Gericht darf von sich aus nichts hinzusetzen. Ggf. kommt Nachsetzsetzung in Betracht. Auch hier gilt die Regel: Die Einlegung eines Rechtsmittels zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig!
Zuletzt geändert von 13 am 08.04.2014, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
Bei Gericht habe ich bereits angerufen, diese konnten mir allerdings nicht weiterhelfen, da der Rechtspfleger die Akte bereits im Archiv hatte.
Bei Gericht habe ich bereits angerufen, diese konnten mir allerdings nicht weiterhelfen, da der Rechtspfleger die Akte bereits im Archiv hatte.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Dann bleibt nur Erinnerung / Beschwerde.Rehlein87 hat geschrieben:Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)