Sachverständigenkosten KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Rehlein87

#1

08.04.2014, 09:06

Hallo es geht um folgendes:

Wir haben Kostenfestsetzung beantragt, haben dann den KFB erhalten. Es sind allerdings die von uns verauslagten Sachverständigenkosten nicht beantragt bzw. mitaufgenommen worden. Kann ich diese jetzt noch nachträglich festsetzen durch einen ergänzenden KFA?

Danke schon mal.
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#2

08.04.2014, 09:09

Wurden die verauslagten Sachverständigenkosten an die Landesjustizkasse gezahlt? Liegt euch eine Gerichtskostenabrechnung vor?
Rehlein87

#3

08.04.2014, 09:35

Die Sachverständigenkosten wurden von der RSV an die LJK bezahlt.
Es wurde nur im KFB eine Gerichtskostenausgleichung vorgenommen. Darin wurden aber eben nicht die SV-Kosten berücksichtigt.
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#4

08.04.2014, 09:39

Dann lass dir mal noch die Gerichtskostenabrechnung zuschicken und kannst du noch Erinnerung einlegen?
Rehlein87

#5

08.04.2014, 10:05

Heute endet die Frist zur Einlegung der Beschwerde.
Und wenn ich einfach den KFA nochmal übersende mit der Bitte einfach die SV-Kosten mitaufzunehmen?
Benutzeravatar
Adelia
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1322
Registriert: 14.07.2010, 10:44
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#6

08.04.2014, 10:09

Habt ihr denn eine Erstattung von der Ljk erhalten? Vielleicht rufst du einfach noch mal bei Gericht an und fragst vorher noch einmal nach?!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

08.04.2014, 10:10

Hast du denn die SV-Kosten im KfA mit beziffert bzw. beantragt, weiter gezahlte GK hinzuzusetzen?

Ich würde das Gericht telefonisch bitten, die GK-Abrechnung per Fax zu übersenden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

08.04.2014, 11:08

Eine Erinnerung ist fehl am Platze. Was nicht beantragt wird, kommt auch nicht in den KFB. Das Gericht darf von sich aus nichts hinzusetzen. Ggf. kommt Nachsetzsetzung in Betracht. Auch hier gilt die Regel: Die Einlegung eines Rechtsmittels zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig!
Zuletzt geändert von 13 am 08.04.2014, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Rehlein87

#9

08.04.2014, 11:13

Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
Bei Gericht habe ich bereits angerufen, diese konnten mir allerdings nicht weiterhelfen, da der Rechtspfleger die Akte bereits im Archiv hatte.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

08.04.2014, 11:16

Rehlein87 hat geschrieben:Ja es wurde ja beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen. Ich bin daher davon ausgegangen, dass dann auch die SV-Kosten automatisch hinzugesetzt werden.
Dann bleibt nur Erinnerung / Beschwerde.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten