Ihr Lieben,
wir haben einen Antrag auf "schwitzen statt sitzen" gestellt, der wurde abgeleht - soweit so gut; meine Frage: welche RA Gebühr wird bei einem solchen Antrag fällig? Nur eine Verfahrensgebühr?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Bella
RA Gebühren für ANtrag "Schwitzen statt sitzen"
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Was soll das für ein Antrag sein? Klingt nach Strafrecht
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Ist tatsächlich Strafrecht.
Ich hätte an eine Gebühr aus der Strafvollstreckung gedacht, bin mir da aber nicht sicher.
Ich hätte an eine Gebühr aus der Strafvollstreckung gedacht, bin mir da aber nicht sicher.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Hab Deine Frage nebenan schon beantwortet. Da hast Du Glück gehabt. Hier hätte ich erstmal gesagt - schau im Teil 4 nach. Ein bissel Eigenleistung an Recherche darf auch vom Kollegen erwartet werden.
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hm....ich hätte meine Frage nicht gestellt, wenn ich nach eigener Recherche zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen wäre
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Ja, klar. Aber hier ist es guter Brauch, dass man das Ergebnis seiner Recherche und seiner Überlegungen auch mitteilt.
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Antrag in der Strafvollstreckung. Freie Arbeit zur Vermeidung von Geldstrafe/Ersatzfreiheitsstrafe gibt es, soweit ich weiss, in allen Bundesländern. Wobei die Ausgestaltung unterschiedlich ist. In Bayern ist es Gnadenrecht, Sachsen und Sachsen-Anhalt weiss ich nicht auf Anhieb, ansonsten m.E. überall durch Verordnung geregelt.
Der Antrag wird bei der Vollstreckungsstaatsanwaltschaft gestellt, die bewilligt, ähnlich wie bei Ratenzahlung. Abgeleistet wird üblicherweise mit 6 Stunden = 1 Tagessatz.
Gebühr je nach Auftrag 4200 (Vollvertretung in der Vollstreckung) oder Einzeltätigkeit.
Der Antrag wird bei der Vollstreckungsstaatsanwaltschaft gestellt, die bewilligt, ähnlich wie bei Ratenzahlung. Abgeleistet wird üblicherweise mit 6 Stunden = 1 Tagessatz.
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