RA Gebühren für ANtrag "Schwitzen statt sitzen"

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bella Cullen
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#1

12.03.2014, 16:10

Ihr Lieben,

wir haben einen Antrag auf "schwitzen statt sitzen" gestellt, der wurde abgeleht - soweit so gut; meine Frage: welche RA Gebühr wird bei einem solchen Antrag fällig? Nur eine Verfahrensgebühr?

Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Bella

:thx
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LuzZi
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#2

12.03.2014, 16:59

Was soll das für ein Antrag sein? Klingt nach Strafrecht :lol:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

12.03.2014, 17:02

Ist tatsächlich Strafrecht. :lol:

Ich hätte an eine Gebühr aus der Strafvollstreckung gedacht, bin mir da aber nicht sicher. :kopfkratz
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Adora Belle
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#4

12.03.2014, 17:05

Hab Deine Frage nebenan schon beantwortet. Da hast Du Glück gehabt. Hier hätte ich erstmal gesagt - schau im Teil 4 nach. Ein bissel Eigenleistung an Recherche darf auch vom Kollegen erwartet werden. :cowboy
Bella Cullen
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#5

12.03.2014, 17:09

hm....ich hätte meine Frage nicht gestellt, wenn ich nach eigener Recherche zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen wäre :shock:
Ich trage solange schwarz, bis ich was dunkleres finde.
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Adora Belle
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#6

12.03.2014, 17:27

Ja, klar. Aber hier ist es guter Brauch, dass man das Ergebnis seiner Recherche und seiner Überlegungen auch mitteilt. :wink:
Vulpes
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#7

12.03.2014, 22:42

:?: seit ihr mal so lieb und erklärt mir was das A. für ein Antrag ist und was man B. dann für Gebühren erhält? :-)
LG Vulpes
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Adora Belle
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#8

13.03.2014, 07:10

Antrag in der Strafvollstreckung. Freie Arbeit zur Vermeidung von Geldstrafe/Ersatzfreiheitsstrafe gibt es, soweit ich weiss, in allen Bundesländern. Wobei die Ausgestaltung unterschiedlich ist. In Bayern ist es Gnadenrecht, Sachsen und Sachsen-Anhalt weiss ich nicht auf Anhieb, ansonsten m.E. überall durch Verordnung geregelt.

Der Antrag wird bei der Vollstreckungsstaatsanwaltschaft gestellt, die bewilligt, ähnlich wie bei Ratenzahlung. Abgeleistet wird üblicherweise mit 6 Stunden = 1 Tagessatz.

Gebühr je nach Auftrag 4200 (Vollvertretung in der Vollstreckung) oder Einzeltätigkeit.
Vulpes
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#9

13.03.2014, 21:57

:thx Adora Belle
LG Vulpes
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