Kostenfestsetzungsantrag moniert, jetzt moniert Gericht!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Marx75
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#1

11.03.2014, 10:58

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein Problem mit einem KFA. Die Gegenseite, die im Güteverfahren schon tätig war, hat keine Anrechnung der Geschäftsgebühr im KFA berücksichtigt. Wurde von meinem Chef moniert.
Jetzt schreibt das Gericht zurück: "Gemäß § 15a II RVG kommt eine solche Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren allerdings nur dann in Betracht, wenn ein dort genannter Fall (gerichtliche Geltendmachung, Titulierung, Erfüllung) durch die Gegenseite eingewandt wird. Ein solcher ist (bislang) hier jedoch nicht ersichtlich."

Wir haben die außergerichtlichen Kosten in einem Klageantrag mit drin. Ich weiß echt nicht, was ich jetzt noch machen soll. FA ist morgen.
Im Voraus besten Dank
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niva
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#2

11.03.2014, 11:11

wenn die Geschäftsgebühr in der Klage mit drin ist, ist sie aber nicht tituliert. das hat das Gericht völlig recht.
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#3

11.03.2014, 11:13

Also muss ich dann die Monierung zurückziehen und es erfolgt keine Anrechnung. Ich bin mit RVG auf Kriegsfuß. :thx
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niva
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#4

11.03.2014, 11:14

solange die Geschäftsgebühr nicht voll tituliert wurde oder eben von der Gegenseite voll gezahlt wurde, ja. über die Suchfunktion findest du auch gefühlte 10000 Beiträge zu genau dem Thema. :wink:
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#5

11.03.2014, 11:15

Marx75 hat geschrieben:Ich bin mit RVG auf Kriegsfuß. :thx
Das ist schlecht in unserem Job :mrgreen:
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#6

11.03.2014, 12:58

sigulaz hat geschrieben:
Marx75 hat geschrieben:Ich bin mit RVG auf Kriegsfuß. :thx
Das ist schlecht in unserem Job :mrgreen:
In unserem auch! :mrgreen: :mrgreen:
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#7

11.03.2014, 13:04

Ich bin ein BRAGO-Urgestein und komme erst jetzt langsam in Kontakt mit RVG. Das dauert .... :wink:
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#8

11.03.2014, 16:55

Ich auch. Früher war ohnehin alles besser... :mrgreen: :pfeif
~ Grüßle ~
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