Abrechnung Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ayla
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#1

05.03.2014, 11:05

Hallo,

ich bin etwas verwirrt.... leider bin ich bei der Abrechnung in Strafsachen noch nicht so fit.

Ich soll eine Akte abrechnen mit folgendem Sachverhalt:

AG Bingen am Rhein
Beschluss v. 18.01.11
der Haftbefehl des AG Bingen bleibt aufrecht erhalten
die Sicherungshaft des AG Bad Kreuznach bleibt aufrecht erhalten

Bewährungswiderrufsverfahren
bei AG Bad Kreuznach und StA Bad Kreuznach
am 24.01.11 legitimiert, AE-Gesuch

Schr. StA Bad Kreuznach 26.1.11
Akten zurzeit beim LG Kassel

Urteil AG Bad Kreuznach v. 9.6.09 über LG Kassel mit Schreiben vom 28.01.11

31.01.11 AE über AG Bad Kreuznach
(Auslagen 12,00 €)

AG Bad Kreuznach, 10.03.11
Vollmacht übersandt, Fristverlängerung beantragt

Beschluss AG Bad Kreuznach v. 11.04.11
Die dem Verurteilten in dem Urteil des AG Bad Kreuznach vom 09.06.2009 bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung wird widerrufen.

AG Schwäbisch Hall v. 01.05.11
betrifft Bewährung aufgrund des AG Mosbach v. 08.06.2004
legitimiert, zum Urteil AG Bingen v. 01.07.10 ausgeführt

AG Bad Kreuznach, 01.05.11
gegen den die Bewährung widerrufenden Beschluss des AG Bad Kreuznach dofortige Beschwerde eingelegt

06.05.11
AG Schwäbisch Hall
Schr. an Mdt. bzgl. Antrag StA, die Reststrafenaussetzung v. 1.2.07 für die Reststrafe aus dem Urteil des AG Mosbach zu widerrufen
Gelegenheit zur Stellungnahme, sonst Anhörung im schriftlichen Verfahren

23.5.11
STN an AG Schwäbisch Hall

LG Bad Kreuznach, Beschluss v. 18.5.11
sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen

AG Schwäbisch Hall, Beschluss v. 15.07.11
Die Vollstreckung der Restjugendstrafe aus dem Urteil des AG Mosbach v. 08.06.04 wird an die StA Mosbach abgegeben.


Was kann ich hier denn alles abrechnen??
Bekomme ich die Verfahrensgebühr für jedes Verfahren, wo wir uns legitimiert haben? Termine fanden nicht statt.

Wäre total lieb, wenn mir jemand mal auf die Sprünge helfen könnte :(

Danke, Ayla
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Adora Belle
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#2

05.03.2014, 17:42

Du bekommst die Verfahrensgebühr für jedes Verfahren, in dem Ihr beauftragt wart. Ansonsten ist mir das, sorry, zu unübersichtlich, um mehr zu sagen. Es laufen jedenfalls an jedem Gericht gesondert Verfahren, die gesonderte Gebühren auslösen.
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Ayla
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#3

06.03.2014, 10:02

Ok, danke. Ich finde es ja auch super unübersichtlich, steig da gar nicht durch. Hab die Akte das erste Mal in der Hand. :cry:

Aber zu wissen, dass ich für jedes Verfahren hier eine VerfG abrechnen kann, hilft schon mal.

Lieben Dank!!
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#4

06.03.2014, 20:43

Sortier das Ganze mal nach Verfahren. Chronologie hilft Dir hier nicht weiter.
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