Rückforderung überzahlter Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MJay
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#1

18.02.2014, 09:58

Hallo,

ich habe mal eine Frage...Folgende Situation:

Unser Mandant hat vor einigen Jahren in der I. Instanz verloren und musste laut KFB um die 100.000 € zahlen. Nach 15 Jahren Rechtsstreit haben wir dann gewonnen.

Wie muss man vorgehen, um das Geld (die 100.000 €) zurück zu bekommen?

Auf dem Wege eines KFA's oder vllt auf dem Klageweg?

LG MJ
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Kasimir1603
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#2

18.02.2014, 10:02

Rückfestsetzung beantragen und vorab bzw. gleichzeitig schonmal die Gegenseite zur Rückzahlung auffordern.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Pitt
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#3

18.02.2014, 10:05

Wenn mit dem jetzigen Urteil die bereits bezahlten erstinstanzlichen Kosten nun der Gegenseite aufgegeben worden sind, dann läuft das m. E. über die Rückfestsetzung. Zu diesem Thema gibt hier auch schon eine Threads. Dem KfA ist der Zahlungsnachweis beizufügen.
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Kasimir1603
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#4

18.02.2014, 10:09

Und Verzinsung ned vergessen zu beantragen
Ciao Kasi

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MJay
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#5

18.02.2014, 16:54

Super :thx Ich werde es versuchen!
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