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Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 14.02.2014, 12:26
von SSchall
Mal ne ganz blöde Frage.

I. Instanz hat die Gegenseite verloren, wir haben Kostenfestsetzung beantragt und den KFB bekommen.
II. Instanz wurde jetzt mit Vergleich beendet. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

Was ist jetzt mit dem KFB der I. Instanz. Zählt der so, wie er ergangen ist oder trägt für die Instanz dann auch automatisch jeder die Kosten selbst?

Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 14.02.2014, 12:46
von AliceImWunderland
Nein, er zählt nicht mehr. Die Kostengrundentscheidung der II. Instanz gilt auch für die I. Instanz, es sei denn, dass es ausdrücklich anders drin steht.

Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 14.02.2014, 13:56
von gkutes
genau

Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 14.02.2014, 18:12
von 13
Aber aufpassen:
LS
1. …

2. Die Haftung als Entscheidungsschuldner gem. § 29 Nr. 1 GKG ist nur dann nach § 30 S. 1 GKG erloschen, wenn die gerichtliche Kostenentscheidung durch eine andere gerichtliche Entscheidung hierüber aufgehoben oder abgeändert worden ist. Ein (abändernder) Vergleich reicht hierfür jedoch nicht, da er nur "inter partes" zwischen den Parteien wirkt [Rn. 2].

OLG Naumburg, Beschl v. 04.06.2007 – 4 W 13/07

JurBüro 2008, 325 = AGS 2008, 407 = OLGR Naumburg 2008, 488 = juris (KORE 208282008)


Die Gerichtskostenrechnung I. Instanz wird daher in der Gerichtsakte nicht abgeändert, die GK I. Instanz nicht gequotelt. Die Quotelung muss der Rpfl. im KFV für die I. Instanz selbst vornehmen!


Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 16.02.2014, 20:15
von NicoleH
@13

betrifft das dann solche aussagen im KFB wie

"gerichtskosten EUR xxxxxx
hiervon bereits verrechnet auf zahlung kläger EUR YYYYYY"

wobei yyyyy gk der I. Instanz ist?

LG

Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?

Verfasst: 16.02.2014, 21:18
von 13

Ursprünglich ist ja, wenn der Beklagte verloren hat und der Kläger genau den erforderlichen Vorschuss eingezahlt hat, alles auf die Beklagtenschuld verrechnet worden. Das bleibt auch so in der Kostenrechnung der Akte stehen. Aber im KFB I. Instanz muss der Rpfl. selbständig die GK I. Instanz nach der Quote der II. Instanz festsetzen. Es gilt ja jetzt die neue KGE aus dem Vergleich. Hintergrund der etwas unübersichtlichen Sache: Der Vergleich II. Instanz "bricht" nicht die Gerichtsentscheidung I. Instanz - auch bezüglich der KGE. (siehe Entscheidung oben).