Folgenden Sachverhalt...
1 Kläger, 2 Beklagte...
Diese haften gesamtschuldnerisch, allerdings habe ich 2 unterschiedliche Gegenstandswerte.
Beklagter zu 1) 3.200 €
Beklagte zu 2) 5.300 €
Des Weiteren wurden in der Klage bereits die außergerichtlichen RA-Kosten mitaufgenommen.
Mache ich jetzt 2 KFA´s mit jeweils 0,65 Verfahrensgebühr (da Anrechnung außerg. Kosten) ?
Ich bekomme lt. Urteil auch jeweils 338,50 € vorgerichtliche Kosten...
Hatten so einen Fall noch nicht....
Kann mir jemand "schnell" helfen ???
KFA gegen 2 Beklagten mit versch. GW
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"Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits...
Der Streitwert für das Verfahren gegen den Beklagten zu 1) wird festgesetzt auf 3.200,00 € und für das Verfahren gegen die Beklagte zu 2) auf 5.300 €"
Der Streitwert für das Verfahren gegen den Beklagten zu 1) wird festgesetzt auf 3.200,00 € und für das Verfahren gegen die Beklagte zu 2) auf 5.300 €"
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Die KGE kann doch so nicht stimmen, wenn die Beklagten mit unterschiedlichen Werten beteiligt sind.
ok ich hätte das jetzt etwas ausführlicher erhofft
irgendwie kommt mir das arg merkwürdig vor...
ich würd jetzt mal sagen, dass du deine Gebühren aus 8500 berechnest.
Anrechnen würde ich Betragsmäßig (also halben ausgeurteilten Betrag, wenn das 1,3 GG sind)
irgendwie kommt mir das arg merkwürdig vor...
ich würd jetzt mal sagen, dass du deine Gebühren aus 8500 berechnest.
Anrechnen würde ich Betragsmäßig (also halben ausgeurteilten Betrag, wenn das 1,3 GG sind)
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Warum merkwürdig ?
Im Urteil heisst es ja auch... "Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt...."
Also ich mach es ganz ausführlich
Auszug aus der Klage:
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 2.100,00 EUR zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2013.
2. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.100,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012 zu bezahlen sowie Zinsen aus 1.000,00 € in Höhe von
5 %-Punkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum 03.11.2012 bis 28.02.2013.
3. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.200,00 € nebst Zinsen aus 1.100,00 in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012 zu bezahlen sowie Zinsen aus 1.000,00 € in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum 03.11.2012 bis 26.02.2013 sowie Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.100,00 € seit dem 15.01.2013.
4. Der Beklagten zu 1) und zu 2) haben dem Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von jeweils 338,50 EUR zu erstatten.
5. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Besser ?? D.h. ich würde lediglich einen KFA machen mit einer Anrechnung, also 0,65 VG (vorger. 1,3 GG) ?
Im Urteil heisst es ja auch... "Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt...."
Also ich mach es ganz ausführlich
Auszug aus der Klage:
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 2.100,00 EUR zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2013.
2. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.100,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012 zu bezahlen sowie Zinsen aus 1.000,00 € in Höhe von
5 %-Punkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum 03.11.2012 bis 28.02.2013.
3. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger weitere 3.200,00 € nebst Zinsen aus 1.100,00 in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012 zu bezahlen sowie Zinsen aus 1.000,00 € in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz für den Zeitraum 03.11.2012 bis 26.02.2013 sowie Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 2.100,00 € seit dem 15.01.2013.
4. Der Beklagten zu 1) und zu 2) haben dem Kläger vorgerichtliche Kosten in Höhe von jeweils 338,50 EUR zu erstatten.
5. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Besser ?? D.h. ich würde lediglich einen KFA machen mit einer Anrechnung, also 0,65 VG (vorger. 1,3 GG) ?
merkwürdig an der Kostenentscheidung ist, dass dir beide gesamtschuldnerisch Kosten aus einem Wert von 8500 schulden sollen, obwohl sie einzeln ja gar nicht so viel schulden. Müsste also eigentlich nach Kopfteilen aufgeteilt werden, nich? Also 100 ZPO
es geht mir um die Kostenentscheidung. Da ist es ja insgesamt gesamtschuldnerisch.
wenn da nicht mehr steht, ist es eigentlich fast falsch. Aber das soll nicht unbedingt dein Problem sein.Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits