Klage, Widerklage und 2 selbstständige Beweisverfahren????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
bluemli1991
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 10.07.2013, 13:56
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

22.01.2014, 11:22

Hallo ihr Lieben,

habe ein Problem! Meine Chefin meinte eben mir ein Sitzungsprotokoll sowie einen einzelnen Beschluss bzgl. eines selbstständigen Beweisverfahrens hinlegen zu müssen, auf dessen Grundlage soll jetzt die Abrechnung erfolgen..... Es geht also um folgendes:

Im Sitzungsprotokoll bzgl. des Zivilprozesses wurde der Streitwert für Klage, Widerklage und einen Vergleich festgesetzt, Satzstellung wie folgt:

Der Streitwert wird auf 34.641,93 € bezüglich des Klageantrages und 3.000,00 € bezüglich des Widerklageantrages sowie für den Vergleich auf insgesamt 100.000,00 € festgesetzt.

Da Klage und Widerklage nicht den selben Gegenstand betreffen, werden die Streitwerte ja zusammengerechnet. Allerdings ist mir immernoch völlig unklar, wie ich jetzt die 100.000,00 € in die Abrechnung einbringen soll....

Nächstes Problem sind 2 selbstständige Beweisverfahren, ich bin absolut überfragt, was die Abrechnung angeht.... Wäre sehr froh über Tipps von euch..

Danke :thx :thx :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17614
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.01.2014, 12:22

Die Lektüre der Beiträge unter Mehrvergleich oder Vergleich hat anderen Streitwert oder wie das sonst in den unzähligen Beiträgen zu dem Thema genannt wird, sollte bzgl. des höheren Vergleichswertes Aufschluss geben. :suche

Warum 2 Beweisverfahren? Sind die beide Gegenstand der Hauptsache geworden?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bluemli1991
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 10.07.2013, 13:56
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

22.01.2014, 12:39

Ja sind beide (soweit ich informiert bin) Gegenstand der Hauptsache.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17614
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

22.01.2014, 12:49

Naja...hatte ich noch nie und wundert mich auch ehrlich gesagt. Warum 2 Beweisverfahren?

Auf jeden Fall sind die VG`s der Beweisverfahren auf die VG im Hauptsacheverfahren anzurechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bluemli1991
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 10.07.2013, 13:56
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

22.01.2014, 14:21

Ja, mich hats eben auch irritiert, da ich so etwas noch nie hatte. Aber gut. Dann vielen Dank an dich ... :wink2 :wink2 :wink1 :wink1
Antworten