Hallo ihr Lieben,
habe ein Problem! Meine Chefin meinte eben mir ein Sitzungsprotokoll sowie einen einzelnen Beschluss bzgl. eines selbstständigen Beweisverfahrens hinlegen zu müssen, auf dessen Grundlage soll jetzt die Abrechnung erfolgen..... Es geht also um folgendes:
Im Sitzungsprotokoll bzgl. des Zivilprozesses wurde der Streitwert für Klage, Widerklage und einen Vergleich festgesetzt, Satzstellung wie folgt:
Der Streitwert wird auf 34.641,93 € bezüglich des Klageantrages und 3.000,00 € bezüglich des Widerklageantrages sowie für den Vergleich auf insgesamt 100.000,00 € festgesetzt.
Da Klage und Widerklage nicht den selben Gegenstand betreffen, werden die Streitwerte ja zusammengerechnet. Allerdings ist mir immernoch völlig unklar, wie ich jetzt die 100.000,00 € in die Abrechnung einbringen soll....
Nächstes Problem sind 2 selbstständige Beweisverfahren, ich bin absolut überfragt, was die Abrechnung angeht.... Wäre sehr froh über Tipps von euch..
Danke
Klage, Widerklage und 2 selbstständige Beweisverfahren????
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Die Lektüre der Beiträge unter Mehrvergleich oder Vergleich hat anderen Streitwert oder wie das sonst in den unzähligen Beiträgen zu dem Thema genannt wird, sollte bzgl. des höheren Vergleichswertes Aufschluss geben.
Warum 2 Beweisverfahren? Sind die beide Gegenstand der Hauptsache geworden?
Warum 2 Beweisverfahren? Sind die beide Gegenstand der Hauptsache geworden?
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Ja sind beide (soweit ich informiert bin) Gegenstand der Hauptsache.
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Naja...hatte ich noch nie und wundert mich auch ehrlich gesagt. Warum 2 Beweisverfahren?
Auf jeden Fall sind die VG`s der Beweisverfahren auf die VG im Hauptsacheverfahren anzurechnen.
Auf jeden Fall sind die VG`s der Beweisverfahren auf die VG im Hauptsacheverfahren anzurechnen.
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Ja, mich hats eben auch irritiert, da ich so etwas noch nie hatte. Aber gut. Dann vielen Dank an dich ...