Welche Tabelle? Terminsvertreter bei verbundenem Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Sveta

#1

13.01.2014, 07:52

Guten Morgen,

ich habe zwei Klageverfahren (wir sind Beklagter) A und B:
Akte A wurde am 12.04.2013 angelegt, Klage der Gegenseite datiert vom 10.07.2013, zugestellt am 19.08.2013.
Akte B wurde am 11.09.2013 angelegt, Klage der Gegenseite datiert vom 10.07.2013, zugestellt am 11.09.2013.

Die Verfahren wurden nunmehr vor mV verbunden, es führt Akte A.

Es soll nun berechnet werden die Kosten für einen Terminsvertreter im verbundenen Verfahren. Mir stellt sich die Frage, geht das nach neuen oder alten Werten?

Sveta
Sveta

#2

13.01.2014, 07:58

Mein Vorschlag wäre: Es gilt altes Recht (§ 60 Abs. 2 RVG).
Sveta

#3

13.01.2014, 08:06

Wobei - der Termin findet erst im Februar statt. Mein Chef braucht die sozusagen "fiktiven" Kosten eines Terminsvertreters. Wenn dieser erst jetzt beauftragt werden würde, gälte neues Recht?
katinka0508
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#4

13.01.2014, 08:52

Für den Terminsvertreter neues Recht, da die Beauftragung des TV nach dem 01.08.2013 stattfinden wird.
Sveta

#5

24.01.2014, 07:46

Guten Morgen,
ich muss hier nochmals fragen zu obigem Sachverhalt:
Es soll nun ein Prozesskostenrisiko erstellt werden. Die Klage datiert vor dem 01.08.2013, wurde aber erst später zugestellt. Geht es nach der neuen oder nach der alten Tabelle?
Sonnenkind
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#6

24.01.2014, 08:16

Wann ist sie bei Gericht eingegangen?
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#7

24.01.2014, 08:26

Klageauftrag vor 01.08. -altes Recht RA-Gebühr

GK - hier kommt es auf das Eingangsdatum an

RA-Gebühr Gegenseite würde ich nach neuem Recht berechnen
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(UNHEILIG)
Sveta

#8

24.01.2014, 08:31

Bei Gericht eingegangen:
Akte A am 26.07.2013
Akte B am 09.08.2013
Sveta

#9

24.01.2014, 08:33

Nach § 60 RVG würde dann doch altes Recht gelten, oder?
Sveta

#10

24.01.2014, 08:42

Die Verfahren wurden ja verbunden.
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