Ist die Einigungsgebühr 1000 bei Nichterfüllung entstanden?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ant
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#1

09.01.2014, 11:48

Hallo,
wir haben hier einen Fall, wo außergerichtlich ein schriflticher Vergleich geschlossen wurde. Beide Parteien haben unterschrieben. Nun sollte der Arbeitgeber nach Entwurf des Arbeitnehmers das Zeugnis erstellen. Dies tat er nicht.
Wir haben sodann Klage wegen Zeugniserstellung eingereicht, damit wir eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen. Nunmehr ist VU ergangen.

Wann entsteht die Einigungsgebühr? Mit Abschluss des Vergleiches oder mit Erfüllung des Vergleiches?
Eigentlich mit Abschluss. Oder liege ich falsch.

Vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

09.01.2014, 11:58

Wann entsteht die Einigungsgebühr? Mit Abschluss des Vergleiches oder mit Erfüllung des Vergleiches?
Geht es Dir rein darum, wann die Gebühr entsteht oder ob die Gegenseite sie zu erstatten hat?
Sie entsteht dann, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Ob die Gegenseite sie erstatten muss, steht auf einem anderen Blatt. Erst Recht, weil wir uns hier im Arbeitsrecht befinden und da in der I. Instanz eh jeder seine Kosten selber trägt. :pfeif
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ant
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#3

09.01.2014, 13:20

Mir gehts nur um das Entstehen, da ich mit der RS abrechne.
gkutes

#4

09.01.2014, 14:10

VV 1000 Einigungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags (...)
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