Hallo,
wir haben hier einen Fall, wo außergerichtlich ein schriflticher Vergleich geschlossen wurde. Beide Parteien haben unterschrieben. Nun sollte der Arbeitgeber nach Entwurf des Arbeitnehmers das Zeugnis erstellen. Dies tat er nicht.
Wir haben sodann Klage wegen Zeugniserstellung eingereicht, damit wir eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen. Nunmehr ist VU ergangen.
Wann entsteht die Einigungsgebühr? Mit Abschluss des Vergleiches oder mit Erfüllung des Vergleiches?
Eigentlich mit Abschluss. Oder liege ich falsch.
Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Ist die Einigungsgebühr 1000 bei Nichterfüllung entstanden?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Geht es Dir rein darum, wann die Gebühr entsteht oder ob die Gegenseite sie zu erstatten hat?Wann entsteht die Einigungsgebühr? Mit Abschluss des Vergleiches oder mit Erfüllung des Vergleiches?
Sie entsteht dann, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Ob die Gegenseite sie erstatten muss, steht auf einem anderen Blatt. Erst Recht, weil wir uns hier im Arbeitsrecht befinden und da in der I. Instanz eh jeder seine Kosten selber trägt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
VV 1000 Einigungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags (...)
(1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags (...)