...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tina123
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#1
07.01.2014, 15:29
Es geht um einen unbefristeten Vertrag, wie errechnet sich der Gegenstandswert? Mein Chef meint, dass es sich um den dreifachen Jahresbetrag handelt. Die Rechtsschutz sieht das allerdings anders...
Ich finde leider nichts dazu
Danke!!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
07.01.2014, 17:35
Welche Art Vertrag? Arbeitsvertrag, Mietvertrag, etc.?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)