Rechnung geschrieben - Datum vergessen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein
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#1

18.06.2007, 16:56

Heute bekam ich einen Anruf von Chefe - nach Hause -
Da ich z.Zt. krank bin.

Er maulte mich ein wenig an, da ich wohl (was ich mir ehrlich gesagt gar nicht erklären kann) bei einer Rechnung an eine Versicherung zwar die Rechnungs-Nr. aber das Datum des Tages, an dem die Rechnung erstellt wurde vergessen hatte.

Er meinte, das wäre somit keine ordentliche Rechnung gewesen und deshalb hätte die Versicherung bis heute nicht bezahlt.

FRAGE:

Stimmt das ?

Oder will er mir ein schlechtes Gewissen ....
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Curry
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#2

18.06.2007, 16:59

Das ist wirklich Pflicht.

Schau mal hier!
Curry

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Lena
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#3

18.06.2007, 17:03

http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles ... bedarf.pdf

Ja, nach § 14 IV UstG muss eine REchnung u.a. auch das REchnungsdatum enthalten...


Edit: Ups, da war jemand schneller...
Zuletzt geändert von Lena am 18.06.2007, 17:06, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lena

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stein
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#4

18.06.2007, 17:05

Oh Backe.
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Pepples
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#5

18.06.2007, 17:05

Grundsätzlich muss auf eine Rechnung das Datum drauf.

Aber: War die Versicherung denn euer Mandat? Oder war es gar eine Rechtschutzversicherung? Dann handelt es sich gar nicht um eine Rechnung im steuerrechtlichen Sinn (ich weiß, ist kompliziert, leuchtet mir auch nicht ein). Die Rs hätte eigentlich nur eine Abschrift der RG an den Mandanten erhalten und zahlen tun die grundsätzlich recht spät

Im Übrigen ist das für mich kein Grund jemanden, der krank zu Hause ist, anzurufen! Das ist eine bodenlose Unverschämtheit. Mach den Anrufbeantworter rein, wenn Du einen hast. Du bist krank und brauchst Deine Ruhe! *malganzkräftigaufdenchefevonsteinfluchen*
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stein
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#6

18.06.2007, 17:08

@Pepples
Lieb von dir.

Ja, war die RS.

Bei uns bekommt aber irgendwie jede Rechnung eine Rechnungs Nr.
Irgendwie habe ich aber so langsam - beim Lesen eurer Beiträge - das Gefühl, dass das gar nicht wirklich richtig ist.
Aber so wie Chef sagt, hat das seine Steuerberaterin so gesagt.
Wenn ein Mdt. eine RS hat, schicken wir die Rechnungen immer sofort an die RS - nie an den Mdt. !!!
Alles falsch ???
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Melli247
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#7

18.06.2007, 17:33

Hallo!

Also bei uns ist das so, dass die Rechnung die Anschrift des Mandanten trägt - mit Rechnungsnummer. Im Anschreiben an die RS schreiben wir dann ... überreichen wir unsere Kostenrechnung mit der Bitte, Ihren VN von den Kosten freizustellen.

Gute Besserung und LG Melli
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Curry
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#8

18.06.2007, 17:57

Die Rechnung wird immer an den Mandanten geschickt, die RS bekommt entweder eine Kopie von der Rechnung oder aber wir schreiben denen nur, was wir abrechnen (Kostenaufstellung).

Pepples hat da schon Recht, die RS hätte gar keine richtige Rechnung bekommen müssen.

Dein Chef hat da wirklich Unrecht, die RS muss demnach auch so zahlen.
Curry

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stein
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#9

18.06.2007, 18:07

Also werden immer alle Rechnungen an den Mdt. gerichtet ?
Und nur diese bekommen eine Rechnungs-Nr. ?
Und auch wenn es eine RS gibt, bekommt diese nur eine Abschrift ?
Warum läuft den bloß alles falsch in dieser Kanzlei ?
Und in Unfallsachen - Verkehrssachen - wie ist das da ?
Da schicken wir dann immer eine Original Rechnung an die Haftpflicht des Verursachers und unser Mdt. bekommt davon eine Abschrift.
Das ist aber doch richtig - oder ?
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#10

18.06.2007, 18:10

Nein, die Kostenrechnung bekommt immer der Auftraggeber. Auch in einer Verkehrssache ist Auftraggeber euer Mandant.

Wenn euch z.B. die Versicherung beauftragt, einen Aktenauszug zu fertigen, dann ist diese Auftraggeber und diese bekommt die Rechnung dafür. Ansonsten bekommt immer der Mandant die Rechnung.
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