...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mellimaus
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#1
18.06.2007, 11:44
Hey Ihr Fleißigen,
hab da mal ne Frage. Haben uns die Ermittlungsakte der Polizei angefordert - klar die verlangen dafür 12,00 € (is ja auch o.k). Jetzt sagt die gegnerische Versicherung wir sollen denen die Akte übersenden gegen die übliche Gebühr (26,00 € zzgl. Dokumentenpauschale und MwSt). Was kann ich der Versicherung in Rechnung stellen?
26,00 € Aktenübersendungspauschale (Hat irgendjemand hierfür nen §?)
Fotokopien
Mwst
Kann ich die 12,00 € Auslagen an die Polizei auch noch mit ansetzen oder sind die in den 26,00 € (bei einigen Versicherungen sogar noch höher) schon mit drin?
Verstanden was ich meine - meine Kopfschmerzen hindern mich heut am ordentlichen formulieren.
Aber
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
schonmal
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Grübchen
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#2
18.06.2007, 11:45
Nein die kannst Du mit ansetzen, ansonsten ist Deine REchnung richtig.
LG Grübchen
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Grübchen
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#3
18.06.2007, 11:46
Ich meine 7001 oder 7002
LG Grübchen
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PeeDee
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#4
18.06.2007, 11:47
Du kannst abrechnen:
Pauschalhonorar gem. Nr. 1a des Honorarabkommens 26,00 €
Dokumentenpauschale gem. Nr.1b Honorarabk. i.V.m. Nr. 7000 Nr. 1a VV RVG 0,50, bzw. 0,15 €
Und die 12,00 € natürlich noch dazu.
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mellimaus
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#5
18.06.2007, 11:52
@PeeDee
das is ja super. Würdest du auch sagen die 12,00 € noch mit hintendran?
@Grübchen
Aber worauf sich das stützt, weißt du auch nich oder? Mein Chef sagt nämlich die 12,00 € sind in den 26,00 € schon mit drin.
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PeeDee
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#6
18.06.2007, 11:56
Also ich wüsste nicht, dass da schon die 12,00 € drin wären... hab ich immer zusätzlich abgerechnet und es hat sich noch keiner beschwert.
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sunny84
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#7
18.06.2007, 11:56
Die 12,00 € kannst du auf jeden Fall noch extra mit rein nehmen.
Machen wir auch immer und bis jetzt hat sich noch nie einer beschwert.
Die haben immer ohne Probleme gezahlt.
Unser Programm gibt für die Gebühr von 26,00 € automatisch "Vereinbarte Vergütung für Aktenauszug § 4 RVG, §§ 611, 612 BGB" an. Vielleicht hilft dir das weiter.
lg
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mellimaus
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#8
18.06.2007, 12:07
Danke Sunny dann werd ich das mal so hinschreiben und danke an den Rest, werd das einfach mal mit reinnehmen und Chef versuchen zu überzeugen
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mellimaus
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#9
18.06.2007, 12:19
Oh mann, mein Kopf, hab noch ne Frage (bestimmt ne völlig blöde):
Kann ich denn neben der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG noch die "normale" Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVg nehmen?
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Mia
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#10
18.06.2007, 13:27
^Nein, die normale Auslagenpauschale ist schon in den € 26,00 mit drin.