Anrechnung im Klageverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Habibi
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#1

19.12.2013, 11:26

Ich kann heute nicht richtig denken, vielleicht könnt ihr mit helfen.

Wir haben einen MB für unseren Mdt. beantragt, gegen den allerdings Widerspruch erhoben wurde. Wir haben dann die Anspruchsbegründung gefertigt. Von der Gegenseite erfolgte keine Reaktion. Urteil nach § 495a.

Nun soll ich einen KFA fertigen. Ich würde nun so abrechnen:

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
- 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
1,2 Terminsgebühr

Ist das okay?

:thx
Marlinski
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#2

19.12.2013, 12:32

Werden die Kosten des MV mit in den KFA aufgenommen?
Liebe Grüße von Marla

’’Man darf niemandem seine Verantwortung abnehmen, aber man soll jedem helfen, seine Verantwortung zu tragen.‘‘
Heinrich Wolfgang Seidel
Habibi
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#3

19.12.2013, 12:42

Ich denke schon :oops:
supibaerchi
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#4

19.12.2013, 12:46

natürlich gehören die mit in den KFA. Und dann die Anrechnung.

bin nur nicht sicher wegen der 1,2 tg. ist kein VU ergangen, wenn keine reaktion erfolgt ist?
Liebe Grüße
Bärchi
Marlinski
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#5

19.12.2013, 12:48

Also wenn dem so ist (das kann dir sicherlich jemand sagen?), dann würde die Rechnung so aussehen:

1,0 Verfahrensgeb. MB gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100 VV
abzgl. 1,0 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3104 VV --> das kannst nur du wissen
PTE gem. Nr. 7002 VV (2 mal)
ZS
19% USt. gem. Nr. 7008 VV
Gesamtsumme


Wie der Antrag genau aussieht weiß ich leider nicht. Aber sollte das MV mit festgesetzt werden muss auch angerechnet werden m E.
Zuletzt geändert von Marlinski am 19.12.2013, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße von Marla

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Heinrich Wolfgang Seidel
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#6

19.12.2013, 13:27

Die Berechnung von Marlinski ist so richtig bzw. gehe ich davon aus, dass bei der VG für den MB nicht "3105", sondern "3305" gemeint ist, aber
Marlinski hat geschrieben:1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3104 VV --> das kannst nur du wissen
stimmt so nicht. das ergibt sich aus dem Sachverhalt:
Habibi hat geschrieben:Urteil nach § 495a.
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Marlinski
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#7

19.12.2013, 13:43

Ok, sorry, ja, ich werde das mal korrigieren :oops: .

Das mit der Nr. 3104 meine ich ja so: Es wird sich bei ihr aus den Unterlagen ergeben. Habe jetzt ehrlich gesagt nicht nach dem § 495a geschaut.
Liebe Grüße von Marla

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#8

19.12.2013, 13:48

Marlinski hat geschrieben:Es wird sich bei ihr aus den Unterlagen ergeben. Habe jetzt ehrlich gesagt nicht nach dem § 495a geschaut.
gerade nach so was wie § 495a sollte man immer schauen. :wink: hier gibt ja leider nicht immer so vollständige Sachverhalte.
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#9

19.12.2013, 13:49

§ 495a
wer lesen kann, ist klar im Vorteil :oops:
Liebe Grüße
Bärchi
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#10

19.12.2013, 14:05

Vielen Dank für Eure Hilfe :thx :thx
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