Ich kann heute nicht richtig denken, vielleicht könnt ihr mit helfen.
Wir haben einen MB für unseren Mdt. beantragt, gegen den allerdings Widerspruch erhoben wurde. Wir haben dann die Anspruchsbegründung gefertigt. Von der Gegenseite erfolgte keine Reaktion. Urteil nach § 495a.
Nun soll ich einen KFA fertigen. Ich würde nun so abrechnen:
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
- 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
1,2 Terminsgebühr
Ist das okay?
Anrechnung im Klageverfahren
Werden die Kosten des MV mit in den KFA aufgenommen?
Liebe Grüße von Marla
’’Man darf niemandem seine Verantwortung abnehmen, aber man soll jedem helfen, seine Verantwortung zu tragen.‘‘
Heinrich Wolfgang Seidel
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natürlich gehören die mit in den KFA. Und dann die Anrechnung.
bin nur nicht sicher wegen der 1,2 tg. ist kein VU ergangen, wenn keine reaktion erfolgt ist?
bin nur nicht sicher wegen der 1,2 tg. ist kein VU ergangen, wenn keine reaktion erfolgt ist?
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
Also wenn dem so ist (das kann dir sicherlich jemand sagen?), dann würde die Rechnung so aussehen:
1,0 Verfahrensgeb. MB gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100 VV
abzgl. 1,0 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3104 VV --> das kannst nur du wissen
PTE gem. Nr. 7002 VV (2 mal)
ZS
19% USt. gem. Nr. 7008 VV
Gesamtsumme
Wie der Antrag genau aussieht weiß ich leider nicht. Aber sollte das MV mit festgesetzt werden muss auch angerechnet werden m E.
1,0 Verfahrensgeb. MB gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3100 VV
abzgl. 1,0 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3305 VV (korrigiert)
1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3104 VV --> das kannst nur du wissen
PTE gem. Nr. 7002 VV (2 mal)
ZS
19% USt. gem. Nr. 7008 VV
Gesamtsumme
Wie der Antrag genau aussieht weiß ich leider nicht. Aber sollte das MV mit festgesetzt werden muss auch angerechnet werden m E.
Zuletzt geändert von Marlinski am 19.12.2013, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße von Marla
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Die Berechnung von Marlinski ist so richtig bzw. gehe ich davon aus, dass bei der VG für den MB nicht "3105", sondern "3305" gemeint ist, aber
stimmt so nicht. das ergibt sich aus dem Sachverhalt:Marlinski hat geschrieben:1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3104 VV --> das kannst nur du wissen
Habibi hat geschrieben:Urteil nach § 495a.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Ok, sorry, ja, ich werde das mal korrigieren .
Das mit der Nr. 3104 meine ich ja so: Es wird sich bei ihr aus den Unterlagen ergeben. Habe jetzt ehrlich gesagt nicht nach dem § 495a geschaut.
Das mit der Nr. 3104 meine ich ja so: Es wird sich bei ihr aus den Unterlagen ergeben. Habe jetzt ehrlich gesagt nicht nach dem § 495a geschaut.
Liebe Grüße von Marla
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gerade nach so was wie § 495a sollte man immer schauen. hier gibt ja leider nicht immer so vollständige Sachverhalte.Marlinski hat geschrieben:Es wird sich bei ihr aus den Unterlagen ergeben. Habe jetzt ehrlich gesagt nicht nach dem § 495a geschaut.
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wer lesen kann, ist klar im Vorteil§ 495a
Liebe Grüße
Bärchi
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