Wie hoch ist der Gegenstandswert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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wissensdurst
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#1

13.12.2013, 14:30

Ich habe hier eine Akte abzurechnen. Es ging um eine außergerichtliche Sache, und zwar um eine kleine Mauer zwischen zwei Grundstücken, die nicht ordnungsgemäß war.

Ich will jetzt eine 2300-Gebühr abrechnen, aber nach welchem Wert? Wir haben ein paarmal hin- und hergeschrieben, das wars. Es war nicht besonders aufwändig. Ich habe so gar keine Ahnung, in welchem Bereich man da ansetzen soll. Hat einen einen Ratschlag für mich?
tiko73

#2

13.12.2013, 14:40

Hm, Regelstreitwert und ne niedrige GG?
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#3

13.12.2013, 15:44

Ok so machen wir das, danke :-)
Ich nehm jetzt 5 TEUR Wert und ne 1,0 Gebühr
Sveta

#4

13.12.2013, 16:07

Du hast die Frage in der Rubrik "RVG bis 31.07.2013" veröffentlicht. Falls die Akte also schon älter ist, gilt nicht der Regelstreitwert von 5.000 Euro, der steht im aktuellen RVG.
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#5

13.12.2013, 16:24

Oh danke, du hast recht. Das ist hier noch eine Altakte, also 4 TEUR.
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