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Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:19
von kimaike
Hallo liebe Forenmitglieder, ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin leider kein Held was abrechnungen angeht u. mein Problem ist bestimmt einfach:

Arbeitsrecht: Eine verfahrensgeb. wurde bei d. Rsv bereits zu einem SW von 20.000 abgerechnet. Nun erging SW-beschluss über 30.000 bzgl. Verfahren und vergleich. Wie rechne ich nun richtig ab, da die verfahrensgeb mit wert allerdings von 20.000 bereits abgerechnet wurde :?:

Für antworten wäre ich sehr dankbar.....
Grüße von kimaike

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:22
von Liesel
Du müsstest bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen. :wink:

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:30
von kimaike
Erledigt :wink1

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:33
von Liesel
Du rechnest die komplett entstandenen Gebühren aus dem SW von 30.000,00 Euro ab und ziehst den bisher erhaltenen Betrag ab.

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:37
von kimaike
Super, danke. Wenn nun in der vorausgegangenen rechnung auch die gg mitabgerechnet wurde, ziehe ich dann aber nur den betrag von der vg (aus dem sw 20.000) ab, richtig?

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:39
von Liesel
Ist außergerichtlich ein niedrigerer SW anzunehmen, ist die Anrechnung nur aus dem niedrigen Wert auf die VG (30.000,00 Euro) vorzunehmen.

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 21.11.2013, 16:43
von kimaike
Genau, die GG war auch aus dem geringeren SW. Also ziehe ich dann rein den betrag der vg des geringeren sw ab, die GG bleibt unberührt?

Vielen dank für die schnelle antworten.... Wirklich toll :thx

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 11.02.2016, 15:35
von Maddin32
Hi liebe Freunde ,

ich bräuchte Euren RAt: Folgender FAll: Ich habe in Arbeitssachen eine Berufung abzurechnen.
Streitwert 20.000 (Kündigungsschutzklage/rückständiger Lohn/WEiterbeschäftigung) erste Instanz ; Darauf Berufung
Vergleichswert: 50.000 (als Abfindung für alles )
Ich hätte jetzt gerechnet :

1,6 Verfahrensgebühr 3200 VV (aus 20.000 Euro)1187,20 Euro
1,6 Verfahrensgebühr 3200(aus 30.000 Euro) 1380,80 Euro
1,3 Einigungsgebühr 1004 VV (aus 50.000 Euro) 1511,90 Euro
1,2 Terminsgebühr 3104 VV RVG (aus 50.000 Euro) 1395,60 Euro
Post und TElek. 7002 VV RVG 20,00 Euro
evtl noch wg. Auszahlung Vergleich VV RVG Nr.1009
zzgl. MWST 19 %


Oder hab ich jetzt etwas falsch gesehen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 11.02.2016, 15:39
von Liesel
SW für das Verfahren II. Instanz? Sieht für mich nach Mehrvergleich aus.

Re: Hilfe f. Abrechnung Verfahrensgeb.

Verfasst: 11.02.2016, 16:37
von Tigerle
Liesel hat geschrieben:SW für das Verfahren II. Instanz? Sieht für mich nach Mehrvergleich aus.
So habe ich es auch verstanden.