Streitwertbeschluss Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mami1504
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#1

20.11.2013, 14:49

Ich stehe gerade auf dem Schlauch bezüglich Streitwertthema:
Wir haben Klage eingereicht, Geldforderung (180.000,00) und Übertragung eines Kommanditanteils (100.000,00). Beklagten habe erwidert, es wurde terminiert, Geldforderung wurde bezahlt, Klage diesbezüglich für erledigt erklärt, im Termin ist Vergleich bezüglich der Kommanditanteilsübertragung und Erledigung der Sache geschlossen worden. Es ist Streitwertbeschluss über 280.000,00 ergangen. VG nach 280.000,00 ist klar.

Was ist mit TG und EG? 100.000,00 oder nach Streitwertbeschluss 280.000,00, obwohl Geldforderung bereits bezahlt war?

Danke für Eure Hilfe :)
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Adora Belle
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#2

20.11.2013, 14:55

Die Zahlung ist unerheblich, die Erledigungserklärung entscheidet.
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Mami1504
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#3

20.11.2013, 15:09

was heißt das jetzt für die Termins- und Einigungsgebühr?
peppo
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#4

20.11.2013, 15:18

Wenn die Erledigung über die € 180.000 vor dem Termin erklärt wurde, dann TG und VG nur über die verbleibenden € 100.000, wenn die Erledigung erst im Termin und mit Vergleich erklärt wurde, dann TG und VG über € 280.000.
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#5

20.11.2013, 15:22

trotz streitwertbeschluss?
peppo
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#6

20.11.2013, 15:27

Vielleicht wurde das vergessen bei Gericht, aber meiner Meinung nach wäre es falsch, Termin- und Vergleichsgebühr über einen Anspruch abzurechnen, über den weder verhandelt, noch verglichen wurde, da bereits Erledigung diesbezgl. erklärt wurde.
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Adora Belle
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#7

20.11.2013, 16:01

Du solltest die Einigungsgebühr korrekt mit EG abkürzen. VG klingt nach Verfahrensgebühr und das ist grad hier missverständlich.

Die Verfahrensgebühr ist aus dem Gesamtwert entstanden.
Die Terminsgebühr ist je nach Zeitpunkt der Erledigungserklärung aus Gesamt- oder Restwert entstanden.
Die Einigungsgebühr ist aus dem Restwert entstanden.
peppo
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#8

20.11.2013, 21:14

Stimmt, sorry, war ein bisschen durch den Wind heute Mittag.
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