Hallo Leute,
es geht hier um eine Ehescheidung. Wir vertreten den Antragsgegner. Im Scheidungstermin wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem die Antragstellerin, also die Gegnerin, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
Da sie allerdings bisher nicht gezahlt hat, möchte ich die Kosten jetzt festsetzen lassen.
Kann ich in eigenem Namen die Kosten gegen die Gegnerin festsetzen lassen ? (wie gesagt: Es ist keine PKH-Sache).
Vielen Dank schon mal
KFA gegen Gegner (keine PKH-Sache)
- Rumpelstilzchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 592
- Registriert: 10.09.2008, 21:48
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Warum sollte das hier möglich sein? Ihr könnt Eure Kosten allenfalls gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen, wenn der trotz Aufforderung nicht gezahlt hat.
- Rumpelstilzchen
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 592
- Registriert: 10.09.2008, 21:48
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Aber wir haben doch einen Titel (Vergleich), dass die Gegnerin unsere Kosten zahlt
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Aber der lautet doch zugunsten Eures Mandanten. Genauso wie sonst auch die Kostenentscheidungen zugunsten des Obsiegenden lauten, und nicht etwa zugunsten seines Prozessbevollmächtigten.