Hilfe bei Abrechnung Bei Teil-Versäumnisurteil und Vergleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Firlefanz1988
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#1

15.11.2013, 12:01

Hallo,

Frage bestimmt schon oft gestellt, aber ich bin grad völlig durcheinander...
Folgender Sachverhalt:

Es gab einen Termin, zu welchem die Gegenseite nicht gekommen ist, aber trotzdem über die Angelegenheit erörtert wurde. Es gab daraufhin ein Teil-Versäumnisurteil über insgesamt 2408,00 € und ein neuer Termin wurde bestimmt. Im neuen Termin haben sich die Parteien über den Rest 720,00 € verglichen. Meine Frage, wie ist hier abzurechen?

Terminsteuerung:3128 €
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr

oder

1,3 Verfahrensgebühr aus 3128 €
1,2 Terminsgebühr aus 720 €
0,5 Terminsgebühr aus 2408 € mit Berücksichtigung § 15 III RVG
1,0 Einigungsgebühr aus 3128 €

oder ganz anders?

Danke im Voraus für schnelle Hilfe :)
Firlefanz :) :
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Adora Belle
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#2

15.11.2013, 12:05

Ganz anders.

Wenn im Termin erörtert wurde, ist die 1,2 TG aus dem Gesamtwert angefallen. Die 1,0 EG konnte nur noch aus dem Rest anfallen, wenn gegen das VU kein Einspruch erhoben wurde und also nur noch 720 EUR anhängig waren.

PS: Was bedeutet "Terminsteuerung"?
Firlefanz1988
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#3

15.11.2013, 12:09

muhahaha... hat mein Rechtschreibprogramm automatisch geändert... das war usprünglich Gegenstandswert :) aber danke für die schnelle antwort... :)
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Anahid
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#4

15.11.2013, 12:31

Wenn die Gegenseite zum Termin nicht erschienen ist, kann keine "Erörterung" stattgefunden haben, sondern höchstens ein Gespräch mit dem Richter. Von daher würde ich wie in Deiner zweiten Variante abrechnen.
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#5

15.11.2013, 12:39

Also ich habe in der Schule gelernt, dass auch bei VU die 1,2 TG entsteht, wenn der RA nicht nur das VU beantragt, sondern auch vorher über die Sache selbst mit dem Richter spricht.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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#6

15.11.2013, 12:43

Ups....da hast Du sogar Recht. Hab grad mal im Enders nachgelesen. :oops: Na da soll mein Chef mal demnächst fleißig mit dem Richter "erörtern", wenn die Gegenseite nicht da ist. :mrgreen:
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#7

15.11.2013, 13:18

genau deswegen war ich nämlich nicht sicher, da mehr als nur der Antrag auf VU gestellt wurde :)

Danke ihr lieben!
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