KFA bei Klage- und Widerklage - im Antrag Gebühren aufteilen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Fachkraft
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 11.02.2010, 12:32

#1

14.11.2013, 10:16

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Kostenfestsetzungsverfahren bei Klage- und Widerklage:

Kurz zum Sachverhalt: Wir haben eine Klage gegen 3 Beklagte (Fahrer, Halter, Pkw-Haftpflichtversicherung) eingereicht: SW: 1.775,83 €
Die Gegenseite erhebt Widerklage gegen uns die HV des Mdt: SW: 2.399,09 €

Das Urteil gibt der Klage statt und weist die Widerklage ab. Kostenentscheidung:

Beklagte 1.-3: 2/3 als Gesamtschuldner
Beklagte zu 2: die übrigen Kosten des Verfahrens

Ich habe es mir jetzt einfach gemacht und lediglich einen KFA aus dem Gesamtstreitwert gemacht. Die Quotelung bzgl. Klage/Widerklage bzw. bezüglich Beklagte 1-3 und Beklagter zu 2 ist denke ich Sache des Rechtspflegers.

Nun moniert die Gegenseite, dass ich im KFA die Kosten bzgl. Klage und Widerklage aufteilen muss. Ich habe vom Gericht eine Stellungnahmefrist von 2 Wochen bekommen.

Muss ich im KFA die Gebühren entsprechend aufteilen?

Vielen Dank für eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten (-;
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

14.11.2013, 10:41

Welche Gebühren hast du denn geltend gemacht?

Schon mal vorsorglich: Die Erhöhungsgebühr bekommst dur nur aus dem Wert der Widerklage.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten