Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Kostenfestsetzungsverfahren bei Klage- und Widerklage:
Kurz zum Sachverhalt: Wir haben eine Klage gegen 3 Beklagte (Fahrer, Halter, Pkw-Haftpflichtversicherung) eingereicht: SW: 1.775,83 €
Die Gegenseite erhebt Widerklage gegen uns die HV des Mdt: SW: 2.399,09 €
Das Urteil gibt der Klage statt und weist die Widerklage ab. Kostenentscheidung:
Beklagte 1.-3: 2/3 als Gesamtschuldner
Beklagte zu 2: die übrigen Kosten des Verfahrens
Ich habe es mir jetzt einfach gemacht und lediglich einen KFA aus dem Gesamtstreitwert gemacht. Die Quotelung bzgl. Klage/Widerklage bzw. bezüglich Beklagte 1-3 und Beklagter zu 2 ist denke ich Sache des Rechtspflegers.
Nun moniert die Gegenseite, dass ich im KFA die Kosten bzgl. Klage und Widerklage aufteilen muss. Ich habe vom Gericht eine Stellungnahmefrist von 2 Wochen bekommen.
Muss ich im KFA die Gebühren entsprechend aufteilen?
Vielen Dank für eure hoffentlich aufschlussreichen Antworten (-;
KFA bei Klage- und Widerklage - im Antrag Gebühren aufteilen
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Welche Gebühren hast du denn geltend gemacht?
Schon mal vorsorglich: Die Erhöhungsgebühr bekommst dur nur aus dem Wert der Widerklage.
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(UNHEILIG)
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