Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Caro-Zaubermaus
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#1

12.11.2013, 11:14

Hallo Ihr,

ich habe folgende Sache vor mir liegen:

Schriftliches Vorverfahren

Klage = 2.502,47
Teilweise Erledigungserklärung über = 2.435,35
Klagerücknahme über Rest = 67,12
Klage wird weitergeführt über restl. Zinsen aus Hauptforderung 18,12

Streitwertbeschluss des Gerichts:

2.502,47 bis zur beidseitigen Erledigungserklärung, dann bis zur teilweisen Klagerücknahme 85,24 und danach 18,12 bis zur beiderseitigen Erledigungserklärung.

Ehrlich gesagt verstehe ich nur BAHNHOF!!!! Wie rechne ich hier ab? Terminsgebühr ja/nein und dann über welchen Betrag. Ich brauche Hiiiilllllfffffeeeee!!!!!

Danke schon einmal
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Adora Belle
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#2

12.11.2013, 11:26

Hinsichtlich der 18,12 wurde auch für erledigt erklärt? Dann gibt es doch überhaupt keine TG. Oder fand irgendwann ein Termin statt?
Caro-Zaubermaus
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#3

12.11.2013, 11:36

Ja, letzten Endes wurde auch über 18,12 die Erledigung erklärt. Termin fand nicht statt!
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#4

12.11.2013, 11:41

Kann nicht auch eine Terminsgebühr entstehen, wenn eine Erledigung der Angelegenheit herbeigeführt werden konnte?
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Liesel
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#5

12.11.2013, 11:42

Telefonate mit Gegenseite zur Erledigung? Ansonsten bekommst du keine TG.
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#6

12.11.2013, 11:45

Alles klar. Dann wohl nur eine Verfahrensgebühr auf den Klagewert :shock:
Ich frage mich nur, warum sich das Gericht dann solche Mühe gegeben hat mit dem Streitwertbeschluss, wenn das sowieso alles unerheblich ist.
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