Ich brauche von euch mal schnell einen Denkanstoß.
Ich habe hier eine AKte, wo wir 2010 eine Unterhaltspfändung gemacht haben. Der Schuldner hat nun die einstweilige Einstellung der ZV beantragt, da er die Forderung angeblich bezahlt hätte. Wir haben eine Schriftsatz gemacht, dass dies nicht so ist und das Gericht hat seinen Antrag abgewiesen.
Nun hat mein Chef mir die Akte auf den Tisch gelegt mit dem Vermerk "Kostenrechnung an Mdt".
Also da wir uns ja in der ZV befinden, wäre die einzig mögliche Gebühr die 0,3 VG VV 3309. Aber entsteht die hier eigentlich, oder gehört diese Tätigkeit zum PfÜB und ist damit schon abgegolten?
Wäre super liebt, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte und mir sagen kann, wo ich das nachlesen kann
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