Mediation Arbeitsgericht
Verfasst: 12.11.2013, 09:25
HILLLFE......
Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt (Klage vom 17.07.2013, bei Gericht eingegangen 18.07.2013, bei uns 31.07.2013, also RVG 2006). Im Termin wurde vorgeschlagen, eine Mediation nach § 56 VI ArbGG durchzuführen. Was auch geschah.
Wird das Güteverfahren auch abgerechnet? Wenn ja, wie? Für das "normale" Verfahren vor dem ArbG fällt ja die normale 1,3 VerfGeb, 1,2 Terminsgebühr zzgl. 7002 an. Ich find aber nix zur Mediation...
LG
Nicole
Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt (Klage vom 17.07.2013, bei Gericht eingegangen 18.07.2013, bei uns 31.07.2013, also RVG 2006). Im Termin wurde vorgeschlagen, eine Mediation nach § 56 VI ArbGG durchzuführen. Was auch geschah.
Wird das Güteverfahren auch abgerechnet? Wenn ja, wie? Für das "normale" Verfahren vor dem ArbG fällt ja die normale 1,3 VerfGeb, 1,2 Terminsgebühr zzgl. 7002 an. Ich find aber nix zur Mediation...
LG
Nicole