Mediation Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sek3m
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#1

12.11.2013, 09:25

HILLLFE......

Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt (Klage vom 17.07.2013, bei Gericht eingegangen 18.07.2013, bei uns 31.07.2013, also RVG 2006). Im Termin wurde vorgeschlagen, eine Mediation nach § 56 VI ArbGG durchzuführen. Was auch geschah.

Wird das Güteverfahren auch abgerechnet? Wenn ja, wie? Für das "normale" Verfahren vor dem ArbG fällt ja die normale 1,3 VerfGeb, 1,2 Terminsgebühr zzgl. 7002 an. Ich find aber nix zur Mediation...

LG
Nicole
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#2

12.11.2013, 09:28

Wird abgerechnet wie ein "normales" Verfahren. Scheitert die Mediation, gibt es keine extra Gebühren.
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#3

12.11.2013, 09:34

Dann auch mit dem Streitwert vom eigentlichen Verfahren vor Durchführung der Mediation?
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es eine erfolgreiche Mediation ist, wenn dann erst mal das Ruhen des ursprünglichen Verfahrens von beiden Parteien beantragt wird..... :cry:
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#4

12.11.2013, 09:37

sek3m hat geschrieben:Dann auch mit dem Streitwert vom eigentlichen Verfahren vor Durchführung der Mediation?
Jep.

Wie ist denn jetzt der Verfahrensstand? Termin im Mediationsverfahren hat schon stattgefunden?
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#5

12.11.2013, 09:44

Ja, gestern. Dort wurde eben von beiden Parteien beschlossen, dass das ursprüngliche Verfahren ruhen soll.
Ich würde dann also wie folgt abrechnen:

GW ursprüngliches Verfahren: 40.000
1,3 VerfGeb
1,2 Terminsgeb
Auslagen

Mediation GW 40.000
1,3 VerfGeb
1,2 Termin
Auslagen

Wo genau find ich denn im Gesetz was dazu???
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#6

12.11.2013, 10:13

Nein, das "normale" Verfahren und die Mediation ist eine Angelegenheit.

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47166.html" target="blank
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#7

12.11.2013, 10:18

:thx :thx :thx
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