HILLLFE......
Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt (Klage vom 17.07.2013, bei Gericht eingegangen 18.07.2013, bei uns 31.07.2013, also RVG 2006). Im Termin wurde vorgeschlagen, eine Mediation nach § 56 VI ArbGG durchzuführen. Was auch geschah.
Wird das Güteverfahren auch abgerechnet? Wenn ja, wie? Für das "normale" Verfahren vor dem ArbG fällt ja die normale 1,3 VerfGeb, 1,2 Terminsgebühr zzgl. 7002 an. Ich find aber nix zur Mediation...
LG
Nicole
Mediation Arbeitsgericht
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Wird abgerechnet wie ein "normales" Verfahren. Scheitert die Mediation, gibt es keine extra Gebühren.
LEBE DEN MOMENT
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Dann auch mit dem Streitwert vom eigentlichen Verfahren vor Durchführung der Mediation?
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es eine erfolgreiche Mediation ist, wenn dann erst mal das Ruhen des ursprünglichen Verfahrens von beiden Parteien beantragt wird.....
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Jep.sek3m hat geschrieben:Dann auch mit dem Streitwert vom eigentlichen Verfahren vor Durchführung der Mediation?
Wie ist denn jetzt der Verfahrensstand? Termin im Mediationsverfahren hat schon stattgefunden?
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Ja, gestern. Dort wurde eben von beiden Parteien beschlossen, dass das ursprüngliche Verfahren ruhen soll.
Ich würde dann also wie folgt abrechnen:
GW ursprüngliches Verfahren: 40.000
1,3 VerfGeb
1,2 Terminsgeb
Auslagen
Mediation GW 40.000
1,3 VerfGeb
1,2 Termin
Auslagen
Wo genau find ich denn im Gesetz was dazu???
Ich würde dann also wie folgt abrechnen:
GW ursprüngliches Verfahren: 40.000
1,3 VerfGeb
1,2 Terminsgeb
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Nein, das "normale" Verfahren und die Mediation ist eine Angelegenheit.
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47166.html" target="blank
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