Terminsgebühr bei Klagrücknahme - früher erster Termin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Binki
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#1

12.11.2013, 08:34

Hallo Leute,

ich brauch schnelle Hilfe! :thx

Früher erster Termin beim LG ist anberaumt, Mandant möchte nun die Klage zurücknehmen. Fällt hier eine TG an? Keine Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite oder sonstiges geführt!

Hab im Kopf, dass bei früher erster Termin und Klagrücknahme keine TG anfällt?!

Danke euch schon mal im Voraus!

LG
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Anahid
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#2

12.11.2013, 08:54

Bei Klagerücknahme fällt keine TG an, wenn der Termin nicht bereits stattgefunden hat und das ist ja hier nicht der Fall.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Binki
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#3

12.11.2013, 08:56

Super, ich danke Dir! :thx :wink2
cully
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#4

12.11.2013, 08:57

Hi,

bei Klagerücknahme kann die Terminsgebühr meiner Meinung nach nur entstehen, wenn zuvor ein Termin (egal ob Verhandlung oder SV-Termin) stattgefunden hat oder eine Besprechung stattgefunden hat. Sonst wüsste ich nicht, weshalb sie entstehen sollte...
Binki
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#5

12.11.2013, 09:02

im schrifltichen Vorverfahren würde die TG aber anfallen, oder? der frühe erste Termin ist ja ein mündliches Verfahren?
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Anahid
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#6

12.11.2013, 09:04

Im schriftlichen Verfahren fällt die TG nur an, wenn eine Entscheidung ergeht. Dazu gehört nicht die Klagerücknahme.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

12.11.2013, 09:07

ok... alles klar! Vielen, vielen Dank Anahid!
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