Hallo Leute,
ich brauch schnelle Hilfe!
Früher erster Termin beim LG ist anberaumt, Mandant möchte nun die Klage zurücknehmen. Fällt hier eine TG an? Keine Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite oder sonstiges geführt!
Hab im Kopf, dass bei früher erster Termin und Klagrücknahme keine TG anfällt?!
Danke euch schon mal im Voraus!
LG
Terminsgebühr bei Klagrücknahme - früher erster Termin
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
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Bei Klagerücknahme fällt keine TG an, wenn der Termin nicht bereits stattgefunden hat und das ist ja hier nicht der Fall.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hi,
bei Klagerücknahme kann die Terminsgebühr meiner Meinung nach nur entstehen, wenn zuvor ein Termin (egal ob Verhandlung oder SV-Termin) stattgefunden hat oder eine Besprechung stattgefunden hat. Sonst wüsste ich nicht, weshalb sie entstehen sollte...
bei Klagerücknahme kann die Terminsgebühr meiner Meinung nach nur entstehen, wenn zuvor ein Termin (egal ob Verhandlung oder SV-Termin) stattgefunden hat oder eine Besprechung stattgefunden hat. Sonst wüsste ich nicht, weshalb sie entstehen sollte...
- Anahid
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Im schriftlichen Verfahren fällt die TG nur an, wenn eine Entscheidung ergeht. Dazu gehört nicht die Klagerücknahme.
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