Gegenstandswert für Abrechnung Arbeitsrechtsstreit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

07.11.2013, 14:09

Hallo Ihr Lieben,

habe gerade in einem neuen Büro angefangen, die einige Arbeitsrechtsstreitigkeiten haben.

Da ich in meinem anderen Büro davon bisher verschont geblieben bin, habe ich natürlich wenig Ahnung.
:cry:
Also Klageanträge:
zu 1 Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses
zu 2 Gehaltszahlung 6-12/12 6890,00 EUR
zu3 wenn zu 1 dann Gehalt 1/13 1720,00 EUR
zu4 Erstellung der Vergütungsabrechnungen für 5 Monate
zu5 wenn zu 1 dann Vergütungsabrechnung 1/13

Ergebnis Vergleich über Zahlung von 3500 EUR oder bis 31.12 1750 EUR und Vergütugnsabrechnung über gez. Löhne, dann alle Ansprüche aus dem Arbeitsverh. erl.

So, dann bringt mir bitte die Erleuchtung

Vielen Lieben Dank
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.11.2013, 14:19

Streitwertfestsetzung beantragen :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#3

07.11.2013, 14:24

Ich dachte da gibt es irgendwelche Regelwerte ( z.B. Arbeitszeugenis 200,00 EUR Wert usw.)
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

07.11.2013, 15:26

Ja, gibt es. Aber ich versteh schon Deine Klageanträge nicht, sodass ich Dir da auch nicht wirklich was zusammenrechnen kann. Aber bzgl. Regelstreitwerte kannst Du hier mal gucken http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/In ... talog.html
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#5

08.11.2013, 09:56

@Anahid: Danke

@ alle:
So dann versuche ich mich mal und warte auf Eure Meinung

also Klageanträge:
zu 1 Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses (stand so im Antrag der Gegenseite) - Kündigung nicht wirksam (Kündigungsschutzklage) Wert 5160,00 EUR (1/4 Jahresgehalt)
zu 2 offene Gehaltszahlung 6-12/12 6890,00 EUR Wert 6890,00 EUR
zu3 wenn zu 1 dann Gehalt 1/13 1720,00 EUR Wert 1720,00 EUR
zu4 Erstellung der Vergütungsabrechnungen für 5 Monate Wert 250,00 EUR (5x50 EUR)
zu5 wenn zu 1 dann Vergütungsabrechnung 1/13 Wert 50,00 EUR
Summe: 14.070,00 EUR
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

08.11.2013, 10:04

eva:-) hat geschrieben:also Klageanträge:
zu 1 Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses (stand so im Antrag der Gegenseite) - Kündigung nicht wirksam (Kündigungsschutzklage) Wert 5160,00 EUR (1/4 Jahresgehalt) 3 Monatsgehälter, richtig
zu 2 offene Gehaltszahlung 6-12/12 6890,00 EUR Wert 6890,00 EUR richtig
zu3 wenn zu 1 dann Gehalt 1/13 1720,00 EUR Wert 1720,00 EUR Was soll das für ein Klageantrag sein? "wenn zu 1 dann Gehalt"??? :bahnhof
zu4 Erstellung der Vergütungsabrechnungen für 5 Monate Wert 250,00 EUR (5x50 EUR) richtig
zu5 wenn zu 1 dann Vergütungsabrechnung 1/13 Wert 50,00 EUR Hier verstehe ich auch nicht, was da beantragt wird.
Summe: 14.070,00 EUR
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Riprie
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 58
Registriert: 11.01.2010, 13:19
Beruf: Sekretärin (Referat Recht)
Software: RA-Micro
Wohnort: Neuss

#7

08.11.2013, 10:06

Wird nicht auch der Weiterbeschäftigungsantrag in der Regel mit einem zusätzlichen Bruttomonatsgehalt bewertet?
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#8

08.11.2013, 10:21

Anahid hat geschrieben:
eva:-) hat geschrieben:also Klageanträge:
zu 1 Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses (stand so im Antrag der Gegenseite) - Kündigung nicht wirksam (Kündigungsschutzklage) Wert 5160,00 EUR (1/4 Jahresgehalt) 3 Monatsgehälter, richtig
zu 2 offene Gehaltszahlung 6-12/12 6890,00 EUR Wert 6890,00 EUR richtig
zu3 wenn zu 1 dann Gehalt 1/13 1720,00 EUR Wert 1720,00 EUR Was soll das für ein Klageantrag sein? "wenn zu 1 dann Gehalt"??? :bahnhof

- also wenn das Arbeitsverh. weiter besteht, dann steht dem Kläger auch ein Gehalt für den Jan/13 zu

zu4 Erstellung der Vergütungsabrechnungen für 5 Monate Wert 250,00 EUR (5x50 EUR) richtig
zu5 wenn zu 1 dann Vergütungsabrechnung 1/13 Wert 50,00 EUR Hier verstehe ich auch nicht, was da beantragt wird.

also wenn das Arbeitsverh. weiter besteht, dann steht dem Kläger auch eine Lohnabrechnung für den Jan/13 zu
Summe: 14.070,00 EUR
Das ganze endet mit einem Vergleich.
Riprie hat geschrieben:Wird nicht auch der Weiterbeschäftigungsantrag in der Regel mit einem zusätzlichen Bruttomonatsgehalt bewertet?


- habe ich auch gelesen, aber der Weiterbeschäftigungsantrag ist wörtlich so nicht in der Klage formuliert worden. Die Kündigung war mit dem Wortlaut versehen: "Kündigung zum .... hilfsweise zum nächst möglich Zeitpunkt." d.h. beide Seiten sind davon ausgegangen, dass das Arbeitsverh. spätestens zum 1/13 endet.
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

08.11.2013, 10:30

90 % der Arbeitsrechtsstreitigkeiten enden mit einem Vergleich. Deswegen verstehe ich noch immer nicht die Klageanträge zu 3 und 5.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
eva:-)
Forenfachkraft
Beiträge: 248
Registriert: 09.01.2008, 09:15
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#10

08.11.2013, 10:59

Anahid hat geschrieben:90 % der Arbeitsrechtsstreitigkeiten enden mit einem Vergleich. Deswegen verstehe ich noch immer nicht die Klageanträge zu 3 und 5.
ich weiß leider nicht, wie ich es anders erklären soll als ich es schon getan habe. :(
-Bitte nicht mit mir verzweifeln :-| -

Ich versuch es noch ausführlicher:
Kläger bekommt Kündigung mit oben genannten Wortlaut zum Dez 2012. Er erhebt Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigung (zu 1) und besteht auf seinen offen Lohn von 6-12/12 (zu 2). Für diesen Zeitraum hätte er auch gern ordentliche Lohnabrechnungen (zu 4). Sollte die Kündigung zum Dez. 2012 wirklich unwirksam sein und erst zum Jan 2013 greifen, hätte er für Jan auch noch Lohn (zu 3) und sowie die ordentliche Lohnabrechnung (zu 5).
Lieber auf neuen Wegen stolpern, als auf alten Wegen stehen bleiben.
Antworten